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Der Präfekt nimmt wilde Läufe und Tuning-Rallyes in Angriff

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Thomas Hoffmann

Veröffentlicht am

25. November 2024 um 19:14 Uhr

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Es war letzten Oktober. A Hundert Autos Wir trafen uns in Saint-Leu-la-Forêt (Val-d’Oise), um wilde Läufe auf der Geraden der Departementsstraße 192 im Montmorency-Wald zu genießen. Ein „Rasso“ (Versammlung), bei dem Geschwindigkeitsbegeisterte auf geraden Linien um die Wette rennen, wie die Fast-and-Furious-vorbei an Zuschauern, die ihre Handys zückten, um die Szene zu verewigen. Das Eingreifen der Polizeibeamten von Bac ermöglichte es, die Teilnehmer, die sich etwas weiter entfernt, an einem Kreisverkehr zwischen Goussainville und Le Thillay versammelt hatten, zu zerstreuen, bis die Polizei erneut mobilisierte.

Einen Monat später, in der Nacht vom 10. auf den 11. November, geschah es erneut in Goussainville, rue Jean-Pierre-Timbaud, im Industriegebiet von Louvres, dass a renne wild wurde organisiert. „Die Polizisten wurden von Gruppen feindlicher angegriffen (Beleidigungen, Wurfgeschosse) und mussten bei dieser Gelegenheit Verteidigungs- und Abschreckungswaffen einsetzen“, betont der Präfekt von Val-d’Oise, Philippe Court.

„Verursacher von Störungen der öffentlichen Ordnung“

Seit Beginn des Schuljahres im September Autoversammlungen haben sich vervielfacht im Val-d’Oise. „Sie wachsen und ziehen immer mehr Teilnehmer an“, stellt der Landesvertreter fest, der beschlossen hat, die Fans des Autofahrens, aber auch des Tunings, die sich regelmäßig abends auf Parkplätzen treffen, stärker ins Visier zu nehmen Industriegebiete im Departement.

Am 15. November 2024 nahm der Präfekt von Val-d’Oise eine Verordnung, die diese Ansammlungen von Menschen und Fahrzeugen verbietet „Störungen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hervorrufen, insbesondere durch Verstöße gegen Geschwindigkeitsbegrenzungen und die Regeln der Straßenverkehrsordnung (Schleudern oder Beschleunigen auf der Stelle, um die Reifen aufzuwärmen) und die Sicherheit anderer Autofahrer, Zuschauer oder Passanten gefährden.“

Letztere wurden in sozialen Netzwerken angekündigt und „sind weder Gegenstand einer vorherigen Erklärung gegenüber den zuständigen Diensten noch einer Sicherheitsmaßnahme seitens ihrer Initiatoren“, verurteilt Philippe Court.

Bis zu sechs Monate Haft und 7.500 Euro Geldstrafe

Das Verbot gilt seit dem 22. November 2024 und bis zum 6. Januar 2025 jedes Wochenende von Freitag um 17 Uhr bis Montag um 6 Uhr. Der Präfekt von Val-d’Oise erinnert daran, dass jede Person, die sich nicht an dieses Dekret hält, diesem Verbot ausgesetzt ist Beschlagnahmung seines Fahrzeugs und hohe Geldstrafengemäß den in den Artikeln 431-9 vorgesehenen strafrechtlichen Sanktionen (sechs Monate Haft und eine Geldstrafe von 7.500 Euro für die Organisatoren; ein Jahr Haft und eine Geldstrafe von 15.000 Euro für den Fall, dass die Gesichter der Teilnehmer ohne berechtigten Grund verdeckt werden). ) und R610-5 des Strafgesetzbuches (Verstoß gegen 2e Klasse von 150 Euro).

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Damit hofft die Polizei, einem wachsenden Phänomen Einhalt zu gebieten, das sie auf eine harte Probe stellt. Im September 2023 intervenierte die Polizei bei einer großen Versammlung in Béthunes, in Saint-Ouen-l’Aumône. Knapp 1.000 Fahrzeuge und rund 3.000 Teilnehmer waren anwesend. Insgesamt erstattete die Polizei 60 Anzeigen, während die beiden Organisatoren festgenommen wurden.

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