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Das Pariser Berufungsgericht bestätigt das Verfahren gegen Alexis Kohler

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Das vom Generalsekretär des Élysée vorgebrachte Rezept reichte nicht aus, um die Richter zu überzeugen. Das Pariser Berufungsgericht bestätigte am Dienstag, 26. November 2024, die strafrechtliche Verfolgung von Alexis Kohler wegen widerrechtlicher Beteiligung an den Ermittlungen zu seinen familiären Beziehungen zum Reeder MSC. Gegen diese Entscheidung könnten Alexis Kohler und die beiden anderen Angeklagten Berufung einlegen.

Die rechte Hand von Emmanuel Macron ist seit 2022 wegen illegaler Beteiligungserwerb angeklagt, weil er von 2009 bis 2016 als hoher Beamter an mehreren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem italienisch-schweizerischen Reeder der Cousins ​​seiner Mutter, der Familie Aponte, beteiligt gewesen war.

Fakten aus den Jahren 2009-2012

Die Ermittlungskammer hatte am 1. unter Ausschluss der Öffentlichkeit untersuchtIst Im Oktober wurde der Antrag von Alexis Kohler eingereicht, der zum ersten Mal wegen Taten aus den Jahren 2009 bis 2012 angeklagt wird, als er als Vertreter der State Participation Agency (APE) im Verwaltungsrat von STX (heute Chantiers de l’Agency) tätig war. Atlantique), sondern auch im Vorstand des Großen Seehafens von Le Havre (GPMH).

Er wird dann verdächtigt, zwischen 2012 und 2016 im Kabinett von Pierre Moscovici und dann Emmanuel Macron an Entscheidungen über MSC-Akten in Bercy beteiligt gewesen zu sein.

Alexis Kohler behauptet, immer ferngeblieben zu sein

Die Verteidigung von Alexis Kohler behauptet von Anfang an, er habe sich von jeder Entscheidung im Zusammenhang mit MSC stets ferngehalten und seine Vorgesetzten über das Bestehen familiärer Bindungen informiert „weit über seine ethischen Verpflichtungen hinaus“.

Andererseits stellt es am Ende einer juristischen Berechnung sicher, dass zumindest ein Teil des Sachverhalts vor 2014 vorgeschrieben ist.

Die Ermittlungskammer vertrat am Dienstag eine Position, die sich von der Generalstaatsanwaltschaft des Oberlandesgerichts und der seit langem von der Landesfinanzstaatsanwaltschaft in diesem Fall abweichenden Position unterscheidet, indem sie sich der Vision der Ermittlungsrichter anschließt.

Tatsächlich bestätigte die Ermittlungskammer einen Beschluss vom April 2023, mit dem die Ermittlungsrichter zu dem Ergebnis gelangten, dass der Sachverhalt insbesondere aufgrund der nicht geschildert sei „Positive Taten zum Verheimlichen“ Dieser Interessenkonflikt wird Alexis Kohler zugeschrieben.

Zwei ehemalige Chefs der APE, Bruno Bézard (2007-2010) und Jean-Louis Comolli (2010-2012), die wegen ihres „Schweigepakts“ mit Alexis Kohler angeklagt waren, der aus einer „Peinlichkeit“ in Bezug auf diese Situation resultieren würde, hatten dies ebenfalls getan argumentierten, dass diese Tatsachen vorgeschrieben seien, doch das Berufungsgericht wies ihre Berufungen zurück.

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