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Leitartikel Neufchâtel-en-Bray
Veröffentlicht am
27. November 2024 um 6:44 Uhr
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Dem Vierzigjährigen mangelte es an Verstand, als er sich der Gendarmerie stellteAumale (Seine-Maritime), um ein Problem bezüglich seines Vaters zu lösen.
Als die Soldaten ihn am Steuer seines Autos ankommen sahen, wurde ihnen schnell klar, dass er sich nicht in seinem normalen Zustand befand.
Führerschein entzogen
Der Blutalkoholtest, dem sie ihn unterzogen haben, bestätigte es: Er hatte einen Alkoholgehalt von 0,5 % 1,10 Milligramm Alkohol pro Liter Die Menge der ausgeatmeten Luft beträgt mehr als das Vierfache des zulässigen Grenzwerts.
Er wird der Polizei erklären, dass er es einsetzt, um seine Sorgen zu lindern und an etwas anderes zu denken. Seine Lizenz wurde natürlich sofort verwaltungstechnisch entzogen, und sein Anwalt wird mit dieser Begründung seine Abwesenheit bei der Gerichtsverhandlung, bei der ihm der Prozess gemacht werden sollte, rechtfertigen.
„Wenn du getrunken hast, setzt du dich nicht ans Steuer“
Der stellvertretende Staatsanwalt möchte, dass die Botschaft rüberkommt:
Monsieur muss verstehen, dass Alkohol Ihre Sorgen nicht auslöscht und dass Sie sich nicht ans Steuer setzen, wenn Sie getrunken haben.
Er fordert eine Bewährungsstrafe von 3 Monaten, den Entzug seiner Fahrerlaubnis und ein Fahrverbot für ein Fahrzeug ohne alkoholbedingte Wegfahrsperre für 6 Monate.
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