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Warum es unwahrscheinlich ist, dass Netanjahu in Frankreich verhaftet wird

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Die Festnahme von Benjamin Netanjahu auf französischem Boden, gegen die ein internationaler Haftbefehl des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) gerichtet ist, löst ebenso viele Debatten aus, wie sie unwahrscheinlich erscheint. Zwischen rechtlichen Erfordernissen und diplomatischen Fragen bleibt der Chef der israelischen Regierung solide geschützt.

Im Völkerrecht schützt eine etablierte Regel amtierende Staatsoberhäupter: Sie genießen Immunität von der Strafgerichtsbarkeit vor ausländischen Gerichten. Diese als Immunität ratione personae bezeichnete Immunität ist im Gewohnheitsrecht verankert und soll verhindern, dass Gerichtsverfahren für politische Zwecke missbraucht und damit die internationalen Beziehungen destabilisiert werden.

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Dieser Grundsatz wurde 2002 vom Internationalen Gerichtshof (IGH) in diesem Fall bestätigt Haftbefehl (Kongo gegen Belgien). Das Gericht entschied dann, dass hochrangige Beamte eines Staates, einschließlich Staats- und Regierungschefs, während der Ausübung ihrer Aufgaben völlige Immunität genießen, unabhängig von der Schwere der gegen sie erhobenen Anschuldigungen.

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Als Staat, der das Völkerrecht respektiert und ein wichtiger Akteur auf der diplomatischen Bühne ist, wendet Frankreich diesen Grundsatz gewissenhaft an. Im Januar 2021 erinnerte das Kassationsgericht daran „Die internationale Sitte verhindert, dass amtierende Staatsoberhäupter dazu in der Lage sind […] Gegenstand einer Strafverfolgung vor den Strafgerichten eines ausländischen Staates sein“. Dieser schützende Rechtsrahmen würde daher für Benjamin Netanyahu gelten, solange er an der Spitze der israelischen Regierung bleibt.

Das empfindliche Gleichgewicht der französischen Diplomatie

Die übliche Immunität stellt zwar eine solide rechtliche Barriere dar, ist aber auch Teil eines diplomatischen Rahmens, in dem jede Entscheidung weitreichende Konsequenzen haben kann. Frankreich, das strategische und historische Beziehungen zu Israel unterhält, befindet sich in einer Situation, in der es sein Engagement gegen die Straflosigkeit schwerer Verbrechen mit der Wahrung seiner bilateralen Beziehungen zu Tel Aviv in Einklang bringen muss.

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Ein bemerkenswerter Präzedenzfall bringt Licht auf diese Situation: Im Jahr 2009 erließ der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen den ehemaligen sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Während seiner Reisen in Unterzeichnerstaaten des Römischen Statuts wie Südafrika weigerten sich die örtlichen Behörden, ihn festzunehmen, und beriefen sich dabei auf die Immunität der amtierenden Staatsoberhäupter. Diese Entscheidung löste jedoch eine lebhafte rechtliche und diplomatische Kontroverse aus, wobei die südafrikanische Justiz diese Entscheidung anschließend als im Widerspruch zu ihren internationalen Verpflichtungen stehend beurteilte.

Im Fall von Benjamin Netanyahu konnte Frankreich die Folgen einer solchen Festnahme kaum ignorieren. Eine derart radikale Entscheidung würde die bilaterale Zusammenarbeit in sensiblen Fragen wie der Terrorismusbekämpfung oder dem Handel gefährden.

Die Wahrscheinlichkeit, dass der IStGH einen internationalen Haftbefehl gegen Benjamin Netanyahu erlassen wird, bleibt vorerst hypothetisch. Vorwürfe im Zusammenhang mit der Ausweitung israelischer Siedlungen und angeblichen Kriegsverbrechen in den besetzten palästinensischen Gebieten befeuern weiterhin die Debatte in internationalen Gremien. Doch selbst wenn ein solches Mandat erteilt würde, wäre seine Anwendung auf französischem Boden aufgrund der bereits erwähnten rechtlichen Schutzmaßnahmen und diplomatischen Erfordernisse höchst unwahrscheinlich.

Kurz gesagt, die Kombination aus fest etablierter Immunität und entscheidenden geopolitischen Fragen macht die Festnahme von Benjamin Netanjahu auf französischem Boden praktisch unmöglich. Für Paris bleibt jedes Vorgehen gegen ein amtierendes Staatsoberhaupt nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine strategische Entscheidung mit unabsehbaren Folgen.

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