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Frankreich erinnert an Netanjahus „Immunität“ bei seinen internationalen Verpflichtungen

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AA / Paris / Ümit Dönmez

Frankreich erklärte, dass die „Immunität“ des israelischen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu im Rahmen der Verpflichtungen des Völkerrechts, insbesondere des Römischen Statuts, respektiert werden müsse. „Das Römische Statut erfordert eine uneingeschränkte Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)“, sagte das Ministerium für Europa und auswärtige Angelegenheiten in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung.

Allerdings sieht der Text auch vor, dass von einem Staat „nicht verlangt werden darf, in einer Weise zu handeln, die im Widerspruch zu seinen völkerrechtlichen Verpflichtungen in Bezug auf die Immunitäten von Staaten steht, die nicht Vertragsparteien des IStGH sind“. Diese Bestimmung gilt nach Angaben des Ministeriums sowohl für den israelischen Ministerpräsidenten Netanyahu als auch für seine Minister. „Diese Immunitäten müssen berücksichtigt werden, wenn der IStGH uns um ihre Festnahme und Übergabe bitten würde“, heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Der Quai d’Orsay erinnerte auch an „die historische Freundschaft, die Frankreich und Israel verbindet“ und betonte, dass es sich um „zwei Demokratien handelt, die der Rechtsstaatlichkeit und der Achtung einer professionellen und unabhängigen Justiz verpflichtet sind“. Paris beabsichtigt, „weiterhin eng mit Premierminister Netanjahu und anderen israelischen Behörden zusammenzuarbeiten, um Frieden und Sicherheit für alle im Nahen Osten zu erreichen“.

Auch Außenminister Jean-Noël Barrot, der am Mittwoch auf franceinfoTV befragt wurde, stellte diese „Fragen der Immunität“ im Zusammenhang mit den internationalen Haftbefehlen gegen Benyamin Netanyahu und Yoav Gallant. „Frankreich legt großen Wert auf die internationale Gerechtigkeit und wird das Völkerrecht anwenden, das auf seinen Verpflichtungen zur Zusammenarbeit mit dem IStGH beruht“, bekräftigte er und betonte gleichzeitig, dass „die Satzung des Gerichts Fragen der Immunität bestimmter Führer regelt.“ Barrot fügte hinzu: „Letztendlich liegt die Entscheidung bei der Justizbehörde.“

– Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant

Der IStGH erließ am vergangenen Donnerstag Haftbefehle gegen Benjamin Netanyahu, seinen ehemaligen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den Hamas-Militärführer Mohammed Deif wegen im Gazastreifen begangener Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Während Israel nicht Vertragspartei des Internationalen Strafgerichtshofs ist und die Vereinigten Staaten aus ihm ausgetreten sind, haben mehrere europäische Länder, darunter Italien und das Vereinigte Königreich, ihre Absicht angekündigt, diese Mandate zu respektieren.

Der am 7. Oktober 2023 durch einen Angriff der palästinensischen Bewegung ausgelöste Konflikt zwischen Israel und der Hamas führte zu einer israelischen Kriegserklärung an die Palästinenser im Gazastreifen.

Diese Reaktion, die von Luftangriffen und einer Bodeninvasion geprägt war, verursachte eine katastrophale Zahl an Menschenleben: mehr als 45.000 Tote, die meisten davon Kinder und Frauen, sowie mehr als 104.000 Verletzte. Die massive Zerstörung machte Hunderttausende Menschen obdachlos.

Gleichzeitig hat Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Israel wegen des Vorwurfs des Völkermords in Gaza eingereicht.

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