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Das Weihnachtsgeld wird ab dem 17. Dezember in Réunion ausgezahlt

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Das Weihnachtsgeld wird in diesem Jahr ab Dienstag, 17. Dezember, ausgezahlt. Für Empfänger von Mindestsozialleistungen ist kein besonderes Verfahren erforderlich, da die Zahlung automatisch erfolgt. Auf Réunion kommt es mehr als 91.000 Haushalten mit niedrigem Einkommen zugute.

HA


Veröffentlicht am 27. November 2024 um 16:54 Uhr,
aktualisiert am 27. November 2024 um 16:59 Uhr.

Ursprünglich für den 13. Dezember angekündigt, soll das Weihnachtsgeld etwas später, ab Dienstag, 17. Dezember, endlich ausgezahlt werden.

Für dieses Jahr 2024 gab die Regierung bekannt, dass der Mindestbetrag dieser Jahresenderhöhung für die bescheidensten französischen Haushalte auf 152,45 Euro festgelegt wurde (mit Ausnahme von Mayotte, dessen Skala spezifisch ist), der gleiche Betrag wie im letzten Jahr. aufgrund der Haushaltskrise.

Dieses Weihnachtsgeld betrifft Begünstigte des aktiven Solidaritätseinkommens (RSA), des spezifischen Solidaritätszuschusses (ASS), des festen Bonus für die Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit und des Rentenäquivalentszuschusses (AER).

Es ist kein bestimmtes Verfahren zu befolgen. Der Bonus wird vom CAF, dem Familienbeihilfefonds, automatisch in der Woche vor den Weihnachtsferien ausgezahlt. Mehr als 91.000 Haushalte auf La Réunion können davon profitieren. Bundesweit sind insgesamt mehr als 2,2 Millionen Haushalte betroffen.

Alle Einzelheiten zur Höhe dieses Bonus finden Sie hier auf der Website des Ministeriums für Solidarität, Autonomie und Gleichstellung von Frauen und Männern.

Der Mindestbetrag von 152,45 Euro ist beispielsweise für Alleinstehende gedacht, die RSA-Leistungen beziehen. Für ein Paar ohne Kinder oder für eine alleinstehende Person mit einem unterhaltsberechtigten Kind erhöht er sich auf 228,68 Euro.

Für ein Paar mit einem unterhaltsberechtigten Kind oder eine alleinstehende Person mit zwei Kindern beträgt die Prämie 274,41 Euro. Für eine alleinstehende Person mit fünf unterhaltsberechtigten Kindern kann sie bis zu 457,35 Euro betragen (60,98 Euro für jede weitere Person).


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