Am Mittwoch, dem 27. November, verurteilte das Gericht in Versailles zwei Feuerwehrleute zu vier Jahren und fünfzehn Monaten Gefängnis, ausgesetzt wegen sexueller Übergriffe auf einen Minderjährigen, mehr als 14 Jahre nach Beginn der Affäre mit „Julie“ (angenommener Vorname). sie über Vergewaltigung, als sie ein Teenager war. Ein dritter Feuerwehrmann wurde entlassen.
Das Gericht ging über die Forderungen der Staatsanwaltschaft hinaus, die beantragt hatte, die beiden Männer, Pierre C. und Julien C., zu drei Jahren bzw. zwölf Monaten Haft auf Bewährung zu verurteilen.
Die beiden Männer wurden auch in die Akte der Täter von Sexual- oder Gewaltdelikten (Fijais) aufgenommen. Bei den Beratungen war nur der mit der höchsten Strafe verurteilte Pierre C. anwesend. Vor ihm stand allein die Mutter des Opfers. Als sie den Gerichtssaal verließ, war sie zu Tränen gerührt und gestand, dass dies der Fall sei „zusammengebrochen“. „Was sage ich meiner Tochter nach 15 Jahren des Kampfes? » sie fragt sich. „Es ist ein Schlag ins Gesicht, den sie bekommt, einer der beiden Verurteilten war nicht einmal da, um ihr Urteil entgegenzunehmen, und sie verlassen das Gericht frei.“.
Lesen Sie auch | Artikel für unsere Abonnenten reserviert „Julie“-Affäre: Feuerwehrleute werden wegen Vergewaltigung nicht angeklagt
Später lesen
Im Alter zwischen 13 und 15 Jahren lebte die heute 29-jährige Julie mit ihrer Familie in den südlichen Vororten von Paris und unterzog sich aufgrund häufiger Anfälle von Spasmophilie und Tetanie einer umfassenden medizinischen Behandlung. Um ihm zu helfen, griffen Feuerwehrleute zwischen 2008 und 2010 mehr als 130 Mal in seinem Haus ein.
Im August 2010 reichten die Teenagerin und ihre Mutter eine Anzeige wegen Vergewaltigung ein und beschuldigten einen von ihnen für Ereignisse im Vorjahr, darunter einmal im Beisein von zwei Kollegen. Die Ermittlungen werden neun Jahre dauern und zwanzig Feuerwehrleute werden in das Verfahren eingreifen, denen Julie ebenfalls Vergewaltigung vorwirft – sie werden die sexuellen Beziehungen anerkennen, aber alle jede Nötigung ablehnen.
Lesen Sie auch: Artikel für unsere Abonnenten reserviert „Vor 15 Jahren, nein“: Die Versammlung stimmt über den Text zur sexuellen Gewalt gegen Minderjährige ab
Später lesen
80 % behindert nach mehreren Selbstmordversuchen
Im Juli 2019 ordnete ein Richter in einer Sitzung den Sachverhalt als sexuellen Übergriff ohne Gewalt, Nötigung, Drohung oder Überraschung gegen einen Minderjährigen unter 15 Jahren um und verwies die drei Angeklagten an das Strafgericht, was den Zorn der Familie und der Familie erregte feministische Vereinigungen. Wie im Prozess gegen die Mazan-Vergewaltiger stand auch in diesem Fall die Frage der Einwilligung im Mittelpunkt.
Die drei Angeklagten haben „Ständig versichert“ während des Unterrichts, den Julie „hatte keine Zurückhaltung gezeigt“. Pierre C. gab zu, Julies Alter während einer Intervention bei ihr zu Hause erfahren zu haben, ohne dies gewollt zu haben „ein Ende machen“ zum ” Beziehung “ dass er angeblich bei ihr war, eine These, die die Zivilparteien im Vorfeld der Anhörung sehr empörte.
Julie ist nach mehreren Selbstmordversuchen mittlerweile zu 80 % behindert.
Lesen Sie auch | Artikel für unsere Abonnenten reserviert Unter Feuerwehrleuten ein Omerta, das schwer zu brechen ist, auch wenn die Gefahr besteht, aus der „Familie“ verbannt zu werden.
Später lesen
Related News :