Glauben Sie nicht alles, was er im Internet sagt. Tatsächlich gibt es viele falsche Informationen. Hier ist ein gutes aktuelles Beispiel.
Tatsächlich kursieren Meldungen und sogar Videos im Internet, die darauf hinweisen, dass ab Anfang 2025 alle von einer Crit’air3-Plakette betroffenen Fahrzeuge nicht mehr auf dem gesamten französischen Staatsgebiet verkehren dürfen. Diese genaue Aussage ist vor einigen Jahren inzwischen überholt zur Verbesserung der Luftqualität. Tatsächlich stammen die meisten Nachrichten aus dem Jahr 2022, aber inzwischen Die Luftqualität mehrerer Gebiete hat sich verbessert. Ergebnis: der Bewerbungsplan Der Verkehr umweltschädlicher Fahrzeuge in französischen Großstädten hat sich daher weiterentwickelt.
Heute kommen zu den derzeit 12 ZFEs (Paris, Lyon, Aix-Marseille-Provence, Nizza, Toulouse, Montpellier, Straßburg, Grenoble, Reims, Rouen, Saint-Etienne, Clermont-Ferrand) 30 weitere Ballungsräume mit mehr als 150.000 Einwohnern hinzu Einwohner kommen zum 1. Januar hinzu. Dies betrifft insbesondere die Städte Lille, Bordeaux, Dijon oder Rennes. Hinsichtlich der Beschränkungen werden im Jahr 2025 ausschließlich diese neuen FEZ die Verpflichtung haben den Verkehr von Autos und leichten Nutzfahrzeugen zu verbieten, die nicht als Crit’Air klassifiziert sind (vor 1997 zugelassene Autos). Dies hindert sie nicht daran, auf Wunsch, aber unverbindlich, auch den Verkehr für Crit’Air 4- und 5-Fahrzeuge einzuschränken.
Um es noch einmal zusammenzufassen: Unter den 42 ZFEs, die Frankreich im Jahr 2025 haben wird, werden nur zwei, Paris und Lyon, Verkehrsbeschränkungen für Privatfahrzeuge der Klassifizierung Crit’Air 3 einführen müssenwährend die zehn anderen bereits bestehenden ZFEs nicht verpflichtet sind, ihre derzeitigen Beschränkungen ab Januar und dem zu verschärfen Bei 30 neuen Fahrzeugen müssen lediglich Beschränkungen für nicht klassifizierte Fahrzeuge eingeführt werden.
In der Praxis, um Lyon, Crit’Air 3-Fahrzeuge werden – wie Crit’Air 4, 5 und nicht klassifizierte Fahrzeuge – vom Verkehr ausgeschlossen, wobei Ausnahmen für 24 Stunden im Rahmen von möglich sind 52 Tage im Jahr. DIm Großraum Paris gilt das Verbot von Montag bis Freitag von 8:00 bis 20:00 Uhr, außer an Feiertagen und mit möglichen Ausnahmen im Rahmen von 12 Tage im Jahr.
Die anderen 40 EPZs sind qualifiziert als „Gebiete der Wachsamkeit“ : Dies bedeutet, dass sie die gesetzlichen Grenzwerte für die Luftqualität einhalten, jedoch mit einer Konzentration, die regelmäßig über dem von der WHO empfohlenen Wert liegt. Aufgrund der Einhaltung gesetzlicher Grenzwerte sind sie jedoch nicht verpflichtet, den Verkehr von Crit’Air 3 ab 2025 einzuschränken, einer Fahrzeugkategorie, die im Jahr 2024 etwa 20 % der französischen Automobilflotte ausmacht.
Ein geringes Bußgeldrisiko
Folglich werden nur Pariser und chinesische Autofahrer betroffen sein. In der Praxis drohen Zuwiderhandlungen ein Bußgeld von 68 Euro, es muss jedoch anerkannt werden, dass das Risiko eines Verstoßes ohne Videobußgelder gering ist.
Related News :