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Der Staatsrat entscheidet gegen die Abhaltung einer Konferenz durch Rima Hassan

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Rima Hassan, französisch-palästinensische Anwältin, seitdem zur „rebellischen“ Europaabgeordneten gewählt, während einer Kundgebung zur Unterstützung der Palästinenser vor Sciences Po in Paris, 26. April 2024. DIMITAR DILKOFF/AFP

Es wird keine Konferenz mit der „rebellischen“ Europaabgeordneten Rima Hassan im Sciences Po geben. Der Richter des Staatsrats hob am Freitag, dem 29. November, den Beschluss des Pariser Verwaltungsgerichts vom 21. November auf, der das vom Direktor verhängte Verbot aufgehoben hatte Luis Vassy, ​​​​und hatte diesen angewiesen, die Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Eine Entscheidung, die Herr Vassy im Berufungsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht angefochten hat.

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Diese vom Studentenkollektiv „Students for Justice in Palestine“ organisierte Konferenz sollte sich am 22. November der Frage des Embargos für Waffenverkäufe an Israel widmen. Angst „Störung der öffentlichen Ordnung“Herr Vassy hatte den Termin abgesagt. „Angesichts der aktuellen Situation des Establishments und während MMich Rima Hassan hatte mehrfach die Besetzungen und Blockaden von Sciences Po unterstützt, sein Direktor hat die Meinungs- und Versammlungsfreiheit der Studenten nicht ernsthaft und offensichtlich rechtswidrig untergraben, indem er sich weigerte, einen Raum für die Abhaltung der geplanten Konferenz zur Verfügung zu stellen »schätzt der zusammenfassende Richter des Staatsrates.

Der Richter stellt fest, dass der Europaabgeordnete die Besetzungen und Blockaden öffentlich und wiederholt unterstützt hat, und erklärt dies „Es ist Zeit für einen Aufstand“. Er fügt hinzu, dass „Um den Studierenden die Information und Meinungsäußerung zu den durch den Konflikt im Nahen Osten aufgeworfenen Fragen zu ermöglichen, wurde am Institut ein Zyklus multidisziplinärer Unterrichtsstunden zu diesem Thema eingerichtet und den Studierenden Räumlichkeiten für andere Initiativen im Zusammenhang mit diesen Fragen zur Verfügung gestellt.“ ».

„Es wurde keine Störung festgestellt“

Zu Beginn des Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht bereits über die Frage einer Tagung zur Begrüßung von M. entscheiden müssenMich Hassan an der Universität Paris-Dauphine. Aber sie hatte sich in eine andere Richtung entschieden: Am 6. Mai hatte der Richter die Intervention des französisch-palästinensischen Anwalts – der damals Kandidat war – genehmigt, da er der Ansicht war, dass die Realität der Drohungen mit Störungen der öffentlichen Ordnung nicht bewiesen sei die Europawahlen am 9. Juni, und gegen die wegen von ihr bestrittener Tatsachen auch wegen Befürwortung des Terrorismus ermittelt wird.

„Der Abgeordneten Rima Hassan wird derzeit die Möglichkeit verwehrt, über ein wichtiges Thema zu sprechen.“, bedauert die Anzeige seines Anwalts Vincent Brengarth „Eine äußerst dunkle Entscheidung für Freiheiten“. „Wenn die aktuellen Umstände speziell für Sciences Po ausschlaggebend zu sein scheinen, wurde keine Störung der öffentlichen Ordnung durch die bloße Anwesenheit von Rima Hassan nachgewiesen.“fügt er hinzu.

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