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Montagne d’Or: Justiz blockiert Bergbauprojekt – Mo News

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An diesem Mittwoch hat das Gericht in Bordeaux eine Entscheidung gegen das Projekt Montagne d’Or gefällt.

Diese Entscheidung wird von vielen NGOs begrüßt. Das Verwaltungsberufungsgericht von Bordeaux hat an diesem Mittwoch, dem 27. November, das umstrittene Montagne d’Or-Projekt in Guyana abgelehnt.

Die Richter waren der Ansicht, dass dieses Bergbauprojekt aufgrund seiner „extrem umweltschädlichen“ Natur und des Ausmaßes seiner industriellen Dimension ein „Risiko einer ernsthaften Schädigung der Umwelt“ darstelle.

Unter der Leitung des Bergbauunternehmens Montagne d’Or, einem Joint Venture zwischen dem kanadischen Unternehmen Columbus Gold (Exploration) und dem russischen Unternehmen Nordgold (Gewinnung), zielte das Projekt darauf ab, eine Goldkonzession von 800 Hektar bzw. etwa 40 km² im Westen Guyanas auszubeuten .

Es versprach eine jährliche Produktion von 6,7 Tonnen Gold über zwölf Jahre und wurde damit zum größten Goldabbauprojekt, das jemals in Frankreich geplant war.

Ein Projekt im Zentrum eines Rechtsstreits

Dieser Fall, ein Symbol für die Spannungen zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und Umweltschutz, war von zahlreichen rechtlichen Wendungen geprägt.

Im Jahr 2020 hob das Verwaltungsgericht von Cayenne die Entscheidung des Wirtschaftsministeriums auf, zwei Bergbaukonzessionen nicht um 25 Jahre zu verlängern. Diese Annullierung wurde 2021 vom Verwaltungsberufungsgericht Bordeaux bestätigt.

Ein großer Wendepunkt kam jedoch im Februar 2022, als der Verfassungsrat eine Bestimmung des alten Bergbaugesetzes, die als grundgesetzwidrig galt, für ungültig erklärte, weil sie die Erneuerung von Konzessionen ohne Umweltprüfung erlaubte.

Diese Kehrtwende veranlasste den Staatsrat im Oktober 2023, die für das Projekt günstigen Entscheidungen aufzuheben und den Fall an das Gericht in Bordeaux zu verweisen.

Die an diesem Mittwoch ergangene Entscheidung stellt einen Sieg für Umweltschützer dar. Die Förderer des Montagne d’Or-Projekts behalten sich jedoch die Möglichkeit vor, beim Staatsrat Berufung einzulegen.

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