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Post-mortem-PMA in Frankreich verboten: Diese Witwe möchte ihre Embryonen nach Spanien übertragen lassen, der Staatsrat lehnt ihren Antrag ab

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Sollte ihr letzter Ausweg erfolglos bleiben, wird sie gezwungen sein, die drei Embryonen zu vernichten oder sie anderen Frauen zu geben.

Im Durchschnitt wurde eines von 27 im Jahr 2020 in Frankreich geborenen Kindern durch PMA (medizinisch unterstützte Fortpflanzung) gezeugt, so die von The Conversation analysierten und vom National Institute of Demographic Studies aufgegriffenen Statistiken.

Zahlen, die sich nicht auf postmortale PMA beziehen. Diese Praxis, die darin besteht, Spermien des Verstorbenen zu befruchten, die zuvor zu Lebzeiten oder innerhalb von 36 Stunden nach seinem Tod eingefroren wurden, ist in mehreren Ländern wie den Vereinigten Staaten und Spanien erlaubt, in Frankreich jedoch verboten.

Im Jahr 2022 begann Charlotte mit ihrem Mann einen PMA-Kurs, der es ihnen ermöglichte, drei Embryonen im Universitätskrankenhaus Caen zu behalten. Doch er starb im Dezember 2023 an Speiseröhrenkrebs. Und sie möchte alles versuchen und den Eingriff fortsetzen. „Es ist das Einzige, was mir von ihm geblieben ist“, vertraut sie unseren Kollegen von Bleu Normandie an.

Sie hatte den Staatsrat angerufen, nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit ihre beiden Anträge abgelehnt hatte: den Antrag, das Universitätskrankenhaus Caen anzuweisen, dieses PMA in Frankreich fortzusetzen, und dann den Antrag an die Agentur für Biomedizin, die Ausfuhr der Embryonen seines Paares aus dem Hoheitsgebiet zu genehmigen Spanien.

Vernichten Sie die Embryonen oder geben Sie sie anderen Frauen

In einer Entscheidung, die am Donnerstag, dem 28. Oktober, auf seiner Website veröffentlicht wurde, wies der Staatsrat seine Berufung jedoch mit der Begründung zurück, dass die medizinisch unterstützte Fortpflanzung seit dem Gesetz vom 2. August 2021 zur Bioethik dem „Projekt Elternschaft“ eines Kindes entsprechen soll Paar oder eine alleinstehende Frau. „Wenn bei einem Paar eines seiner Mitglieder stirbt, verschwindet dieses elterliche Projekt und die Implantation von in vitro gezeugten Embryonen kann nicht stattfinden“, heißt es in der Entscheidung.

Die Institution wies auch darauf hin, dass die Witwe „französische Staatsangehörigkeit hat und keine Verbindung zu Spanien hat“ und dass „ihr Antrag, das Territorium der Embryonen diesem Land zu überlassen, nur auf dem Wunsch beruht, das elterliche Projekt des Paares postmortal fortzusetzen“. .

Charlotte möchte ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einleiten. Aber selbst wenn Letzteres erfolgreich wäre, erlaubt Spanien den Embryotransfer nur innerhalb eines Jahres nach dem Tod des Ehepartners. Eine Frist, die am 10. Dezember 2024 abläuft.

Sie erzählt unseren Kollegen, dass sie im Falle eines Scheiterns des Verfahrens nur zwei Möglichkeiten habe: die drei Embryonen zu vernichten oder sie anderen Frauen im Rahmen des assistierten Reproduktionsverfahrens zu geben.

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