Aktualisiert am 12.04.2024
Pressemitteilung vom 4. Dezember 2024
Mit interministeriellem Erlass vom 18. November 2024, veröffentlicht im Amtsblatt vom 3. Dezember 2024, wurde diees KommuneS von Luttenbach-près-Munster und Stosswihrim Département Haut-Rhin gelegen, wurde aufgrund der Überschwemmungen und Schlammlawinen vom 31. Juli 2024 als Naturkatastrophe eingestuft. Die ungewöhnliche Intensität des Phänomens wurde im Lichte der während des Ereignisses kumulierten Niederschläge analysiert.
Der per Dekret festgestellte Zustand einer Naturkatastrophe kann für die durch ihren Versicherungsvertrag abgedeckten Versicherungsnehmer das Recht auf eine Garantie gegen Sachschäden begründen.
Die Einwohner dieser Gemeinden haben eine Frist zusätzlich von 30 TagS ab dem 12.03.2024, dem Datum der Veröffentlichung des Dekrets im Amtsblatt, eine Schadensmeldung einzureichen und ihrem Versicherer die geschätzte Höhe ihres Schadens mitzuteilen, sofern sie dies nicht bereits getan haben.
Geschädigte, die ihre Erklärung bereits vor der Veröffentlichung des Dekrets abgegeben haben, müssen keine besonderen administrativen Schritte unternehmen, sondern müssen sich erneut an ihren Versicherungskorrespondenten wenden, um sich auf das Eintreffen der Experten vorzubereiten.
Informationen zum Verfahren zur Anerkennung des Naturkatastrophenzustands finden Sie auf der Website der staatlichen Dienste im Haut-Rhin unter folgendem Link: https://www.haut-rhin.gouv.fr/Actions-de-l-Etat/Securite-et-protection-de-la-population/Defense-et-protection-civile/Reglementations-et-demarches-en- Zusammenhang mit der zivilen Sicherheit/Anerkennung-des-Zustands-von-Naturkatastrophen
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