Die Nachricht fiel am Montag, 25. November 2024, während der Sitzung der Landwirtschaftskammer von Aude. Es handelt sich um die Steuer auf unbebautes Land (TNFB).
Anlässlich der Sitzung der Landwirtschaftskammer am Montag, 25. November 2024, bestätigte der Präfekt von Aude Christian Pouget die Umsetzung des Verfahrens zur Senkung der Steuer auf unbebautes Land (TFNB) für Landwirte, die in diesem Jahr gesundheitsbedingte Verluste erlitten haben und klimatische Gefahren.
Basierend auf den technischen Elementen, die von der Landwirtschaftskammer und der Abteilung für Territorien und Meer (DDTM) in den betreffenden Gemeinden bereitgestellt werden, und abhängig von der landwirtschaftlichen Tätigkeit werden die Landwirte innerhalb von zwei bis drei Wochen proportional zu der Entlastung des TFNB profitieren die geschätzten Schäden und Verluste. Berücksichtigt werden alle im Jahr 2024 aufgetretenen Schwierigkeiten, unabhängig davon, ob sie gesundheitlicher Natur sind (Tiertierseuche) oder mit klimatischen Bedingungen zusammenhängen (Dürre, Frost im April, Hagel im Mai und August).
Wie im letzten Jahr müssen die betroffenen Landwirte, außer im Falle eines Viehverlusts infolge einer Tierseuche, keine Maßnahmen ergreifen, da die Direktion für öffentliche Finanzen des Departements (DDFiP) die Erleichterung automatisch nach Maßgabe der Gemeinden und der festgelegten Maßnahmen vornimmt Verlustraten. Für den Fall, dass einem Betreiber Verluste entstanden sind, die über den geltenden Entlastungssatz hinausgehen, können vor dem 31. Januar 2025 individuelle Anträge zur Begründung dieser Verluste an das DDFiP gerichtet werden.
Diese Anträge müssen auf Normalpapier, per E-Mail oder über eine sichere Nachricht vom Steuerkonto aus gestellt und an die folgende Adresse gesendet werden: Aude Public Finance Department – User Relations Division. Place Gaston Jourdanne, 11.000 Carcassonne. Oder per E-Mail: [email protected]
Was das System für den Verlust von Nutztieren nach einer Tierseuche betrifft, erfolgt die Erleichterung nicht automatisch. Der Züchter muss daher einen individuellen Entlastungsantrag unter Verwendung des von der Landwirtschaftskammer mitgeteilten Musters einer eidesstattlichen Bescheinigung formulieren. Dieses Zertifikat muss an die oben genannten Adressen zurückgesendet werden.
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