Mit fast 60 Jahren verfügt Franck nicht über das Profil der Personen, die üblicherweise vor Gericht präsentiert werden. Allerdings könnte er mit seinem Rekord von nicht weniger als 42 Erwähnungen in die Rekordbücher aufgenommen werden!
Er wird wegen Diebstahls von zwei Fahrrädern in Perpignan im Abstand von zwei Tagen angeklagt. Als er von den Überwachungskameras der Stadt entdeckt wurde, wurde er auf dem Gerät festgenommen, das er dem CCAS gestohlen hatte. Er hatte die Zange bei sich, mit der er das Schloss durchtrennte. Während seiner Anhörung erklärte er offen: „Ich musste mir ein anderes besorgen, weil die, die ich stehle, mir gestohlen werden, weil ich kein Vorhängeschloss habe.“ Am Ende gesteht er, der Urheber eines weiteren Diebstahls zu sein, der am Tag zuvor begangen wurde. „Kleine“ Vergehen, die aber die endlose Liste seiner früheren Missetaten ergänzen. Seit 1987 wurde sein Strafregister 42 Mal eingetragen.
Nachdem er im September auf Bewährung aus dem Gefängnis entlassen worden war, hatte er auf die erste Vorladung seines Bewährungshelfers nicht ausreichend reagiert, sodass er erneut vor Gericht gestellt werden musste, um dort sofort vorstellig zu werden.
„Meine Tasche mit allen Dokumenten wurde gestohlen, ich kann nicht einmal mehr die RSA erhalten, um alle Verfahren abzuschließen, konnte ich nicht zu Fuß sein.“
Ein Argument, das der Staatsanwaltschaft nicht gefällt. Auch wenn der Staatsanwalt zugibt, dass wir noch weit vom Raubüberfall des Jahrhunderts entfernt sind, scheint es dennoch, dass die Opfer in Verlegenheit geraten sind. „Aber die Schwierigkeit ergibt sich hauptsächlich aus diesem extravaganten Vorstrafenregister, seufzt der Staatsanwalt. Die Bewährungsstrafe wurde versucht, hat aber nicht funktioniert.“.
Folglich ist eine Festigkeit von 8 Monaten erforderlich.
Das Gericht möchte diesen älteren, obdachlosen und mittellosen Angeklagten nicht mehr als nötig belasten. Er stimmt einer 4-monatigen Haftstrafe zu.
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