Der Verband Schweizer Ärzte (FMH) und der neue Dachverband der Krankenversicherer prio.swiss haben sich bezüglich der Notstandssteuer auf „eine pragmatische Lösung“ geeinigt. Es wird nicht mehr zwischen freiberuflichen und angestellten Ärzten unterschieden.
Ein Urteil des Bundesgerichts stellte die Notstandsabgabe für den Bereitschaftsdienst ausserhalb der Öffnungszeiten von Arztpraxen in Frage und ließ die Berufung der Krankenkassen zu. Mit einer möglichen Rückwirkung über fünf Jahre, was Befürchtungen vor Insolvenzen und Schließungen von Kliniken und medizinischen Zentren weckte.
Angesichts dieser Situation drohten Kinderärzte am 21. Dezember mit einem Streik. In der Deutschschweiz sind Notfallzentren geschlossen, andere haben ihre Versorgung an Abenden, Wochenenden und Feiertagen reduziert oder sogar ganz eingestellt.
Reagieren Sie auf „die Realität vor Ort“
Wie am Samstag in Le Temps angekündigt und in einer gemeinsamen Pressemitteilung von FMH und prio.swiss veröffentlicht wurde, entspricht die gefundene Lösung „der aktuellen Realität vor Ort und ermöglicht es, eine qualitativ hochwertige Notfallversorgung auch ausserhalb von Krankenhäusern sicherzustellen“, schätzt der zwei Partner.
Gleichzeitig setzt es auf eine korrekte und einheitliche Preisanwendung, „deren Kontrolle in der Verantwortung jedes einzelnen Krankenversicherers liegt“.
Systematische Strafverfolgung
Gleichzeitig würden Fälle, die den Verdacht eines Geschäftsmodells begründen, das auf einer nicht konformen Abrechnung von Unannehmlichkeitsentschädigungen beruht, systematisch verfolgt, präzisieren die FMH und prio.swiss.
Dazu gehören Fälle, in denen Pauschalentschädigungen ungewöhnlich häufig und systematisch erhoben wurden.
Die gefundene Lösung ermöglicht es auch angestellten Ärzten, Not- und Störungsabgaben in Rechnung zu stellen, sofern es sich tatsächlich um einen Notfall oder eine Störung handelt. Für Krankenhäuser, die nicht zur Abrechnung berechtigt sind, bleibt die Situation unverändert.
Für eine Lösung im TARDOC
prio.swiss und die FMH haben eine Arbeitsgruppe einberufen mit dem Ziel, eine Lösung für die Anwendung der Notsteuern im Tardoc zu erarbeiten, die auch die Leistungen der angestellten Ärzte angemessen berücksichtigen muss. Diese Lösung muss bis Ende Januar dem Bundesrat zur Genehmigung vorgelegt werden.
ats/fgn
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