Carlo Lombardini
Rechtsanwalt an der Genfer Anwaltskammer, Professor an der Universität Lausanne
Veröffentlicht am 22. Dezember 2024 um 21:26 Uhr.
5 Min. Lektüre
Eine Bank ist verpflichtet, den wirtschaftlich Berechtigten der ihr anvertrauten Gelder zu ermitteln, wenn ein Konto auf den Namen einer natürlichen Person oder einer Sitzgesellschaft eröffnet wird. Der wirtschaftliche Eigentümer muss eine natürliche Person sein.
Die Identität des wirtschaftlich Berechtigten muss vom Kontoinhaber auf Formular A angegeben werden. Die Identifizierung erfolgt nicht nur bei der Kontoeröffnung, sondern muss möglicherweise wiederholt werden, wenn neue Gelder auf das Konto gelangen. Es obliegt der jeweiligen Bank, gemäß ihren Vorschriften zu entscheiden, wann sie die Unterzeichnung eines neuen Formulars A verlangt.
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