Der Gerichtshof der Europäischen Union hat entschieden, dass es rechtswidrig ist, für die Gewährung von Familienunterhalt den Nachweis der rechtmäßigen Einreise von Kindern in das Hoheitsgebiet eines Landes zu verlangen.
In einem am Donnerstag, 19. Dezember, gefällten Urteil verurteilte der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) Frankreich und entschied zugunsten einer Familie mit drei Kindern armenischer Herkunft, die seit 2014 Familienbeihilfen beantragt hatte. Die CAF von Hauts-de-Seine hatte ihm diese Sozialleistungen mit der Begründung verweigert, der Vater habe nicht nachweisen können, dass jedes seiner Kinder legal französischen Boden betreten habe. Und das aus gutem Grund: Der Mann kam 2008 mit seiner Frau und seinen ersten beiden Kindern illegal nach Frankreich. Nur der Dritte, Jahrgang 2011, befand sich seit seiner Geburt in einer geregelten Situation.
Mittlerweile hat der Vater jedoch eine Normalisierung seiner Situation erreicht, da er 2014 über eine befristete Aufenthaltserlaubnis verfügte, die ihm die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ermöglichte. War seine Einreise auf französischen Boden heimlich erfolgt, so wurde seine Situation und die seiner Familie durch den Antrag auf Familienbeihilfen geregelt. Daher gewann er seinen Fall zunächst vor dem Verwaltungsrichter und verlor dann im Berufungsverfahren. Dieses Urteil wurde vom Kassationsgericht aufgehoben und an das Berufungsgericht zurückverwiesen, das die Angelegenheit seitdem an die Europäische Union verwiesen hat.
Anforderungen „unionsrechtswidrig“
Der EuGH entscheidet daher in seinem Urteil zu Gunsten des Familienvaters und zu Ungunsten der französischen Verwaltung „Verstoß gegen Unionsrecht“ von „den Anspruch auf Familienleistungen von Drittstaatsangehörigen, die sich rechtmäßig in Frankreich aufhalten, von einer zusätzlichen Bedingung abhängig machen, die darin besteht, eine legale Einreise in das französische Hoheitsgebiet nachweisen zu müssen.“ ihrer Kinder. Der EuGH präzisiert, dass eine solche Bedingung darauf hinauslaufen würde „Drittstaatsangehörigen eine ungünstigere Behandlung als den Staatsangehörigen des Aufnahmemitgliedstaats vorbehalten“.
Die europäische Justiz bekräftigt daher, dass die Mitgliedstaaten dies tun müssen „Sorgen Sie für die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer [étrangers] die in ihrem Hoheitsgebiet wohnen und ihre Staatsangehörigen sind“.
Lesen Sie auch
Familienzulagen: Verbände klagen vor dem Staatsrat gegen einen Betrugsbekämpfungsalgorithmus der CNAF
Es spielt also keine Rolle, ob eine Familie regelmäßig in einen europäischen Staat eingereist ist oder nicht, um herauszufinden, ob sie dort Sozialhilfe in Anspruch nehmen kann.
Diese Entscheidung löste bei mehreren rechten Politikern Reaktionen aus, darunter David Lisnard, der der Meinung war, dass „eine Ultraminorität von Verrückten uns ihre Launen aufzwingt“, oder Laurent Wauquiez, der dies sah „ein neues Beispiel für den Staatsstreich der Obersten Gerichte“versichert, dass er will „Beenden Sie diese Ohnmacht, die Kontrolle über unsere Migrationspolitik zurückzugewinnen“.
Der Vorsitzende der LR-Fraktion in der Nationalversammlung wurde auf Twitter vom Lehrer für öffentliches Recht, Nicolas Hervieu, übernommen, der Einwände gegen diese Entscheidung erhob „ist nur die Anwendung eines verabschiedeten europäischen Gesetzes, nicht die Laune eines Richters“.
Related News :