Die marokkanische Regierung hat in Zusammenarbeit mit dem Rat der Regionen ein Rahmenabkommen unterzeichnet, das auf die Konsolidierung des Wassersektors in Marokko abzielt. Diese strategische Partnerschaft mit einer geschätzten Gesamtinvestition von elf Milliarden Dirham wird den Zeitraum 2025-2034 abdecken.
Diese Initiative ist Teil der königlichen Leitlinien für die Bewirtschaftung der Wasserressourcen und steht im Einklang mit den Zielen nationaler Strategien und Programme, insbesondere des Nationalen Trinkwasserversorgungs- und Bewässerungsprogramms 2020–2027.
Ein allgemeiner Rahmen zur Bewältigung von Wasserproblemen
Ziel des Abkommens ist es, auf die wachsenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Zugang und der Bewirtschaftung von Wasserressourcen zu reagieren. Es bietet einen allgemeinen Rahmen für die Programmierung und Umsetzung gemeinsamer Projekte zwischen den betroffenen Ministerien, Regionalräten und anderen Partnern. Zu den Hauptbereichen der Zusammenarbeit gehört die Einrichtung der Mechanismen und Werkzeuge, die für die effiziente und koordinierte Durchführung dieser Projekte erforderlich sind.
Zu den in dieser Vereinbarung vorgesehenen Projekten gehört die Stärkung und Sicherung der Trinkwasserversorgung durch den Ausbau bestehender Infrastruktur und die Umsetzung neuer Projekte. Ziel ist es, den universellen Zugang zu qualitativ hochwertigem Wasser zu gewährleisten und so den Bedürfnissen aller Bürger gerecht zu werden.
Eine globale Strategie zur Diversifizierung und Schonung von Ressourcen
Ein weiterer Schwerpunkt der Partnerschaft liegt auf der Finanzierung der Infrastruktur für den Trinkwassertransport, insbesondere von Meerwasserentsalzungsstationen in knappe Regionen. Gleichzeitig wird der Bau von Staudämmen zur Speicherung und Nutzung von Wasserressourcen zur Bewässerung, zur Versorgung ländlicher Gebiete und zur Milderung der Auswirkungen von Dürreperioden beitragen. Die Vereinbarung sieht auch die Einführung moderner Technologien und Sensibilisierungsprogramme vor, um einen verantwortungsvollen Wasserverbrauch zu fördern. Besonderes Augenmerk wird darauf gelegt, abgelegene ländliche Gebiete an das Trinkwassernetz anzuschließen und so die Lebensbedingungen ihrer Bewohner zu verbessern.
Weitere Bereiche sind die Anschaffung von Meerwasserentsalzungsanlagen zur Deckung des wachsenden Wasserbedarfs, die Aufbereitung und Wiederverwendung von Abwasser für landwirtschaftliche Zwecke sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung des Überschwemmungsrisikos und zum Schutz von Menschenleben und Eigentum.
Regionale Förderbeiträge
Laut einem von Barlamane.com konsultierten Dokument werden die finanziellen Beiträge der Regionen bei diesem nationalen Projekt von erheblicher Bedeutung sein. Zu den Hauptbeteiligungen zählen solche aus folgenden Regionen:
• Casablanca-Settat : 2.393 Millionen Dirham, der größte Beitrag.
• Fes-Meknes : 1.455 Millionen Dirham.
• Marrakesch-Safi : 1.203 Millionen Dirham.
• Tanger-Tetouan-Al Hoceima : 1.077 Millionen Dirham.
• Beni Mellal-Khénifra : 979 Millionen Dirham.
• Rabat-Salé-Kénitra : 867 Millionen Dirham.
• Drâa-Tafilalet : 1.047 Millionen Dirham.
• Sub-Massa : 620 Millionen Dirham.
• orientalisch : 679 Millionen Dirham.
Auch die südlichen Regionen werden mit unterschiedlichen Beträgen einen Beitrag leisten: Guelmim-Oued Noun (211 Millionen Dirham), Laâyoune-Sakia El Hamra (91 Millionen Dirham) und Dakhla-Oued Ed-Dahab (150 Millionen Dirham).
Ein Lenkungsausschuss unter Vorsitz des Innenministers oder seines Vertreters überwacht die Umsetzung des Abkommens. Diese Kommission, die sich aus den betroffenen Ministerien und den Präsidenten der Regionalräte zusammensetzt, wird dafür verantwortlich sein, die auf der Ebene jeder Region zu programmierenden Projekte festzulegen und im Falle von Umsetzungsschwierigkeiten Anpassungen vorzuschlagen. In konkreten Vereinbarungen zwischen den Unterzeichnerparteien werden die Modalitäten für die Durchführung und Finanzierung der Projekte festgelegt. Die Vereinbarung tritt nach Genehmigung durch die Regionalräte in Kraft und gilt bis zur Fertigstellung der für den Zeitraum 2025-2034 geplanten Projekte.
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