Der senegalesische Justizminister Ousmane Diagne sandte am 8. November ein vertrauliches Rundschreiben an die Generalstaatsanwälte, Staatsanwälte und Staatsanwaltsdelegierten. Ziel: Regulierung des Einsatzes von Haftbefehlen als Reaktion auf die Überbelegungskrise in den Gefängnissen des Landes.
Eine alarmierende Gefängnissituation
Senegalesische Gefängnisse übersteigen ihre Aufnahmekapazitäten bei weitem. Beispielsweise beherbergte die Untersuchungshaftanstalt Rebeuss am 10. September 2024 3.257 Insassen bei einer maximalen Kapazität von 1.800 Personen. Die Untersuchungshaftanstalt Thiès wiederum beherbergte am 16. Oktober 2024 1.223 Bewohner. ein Überschuss von 591 Personen. Diese Situation spiegelt eine weit verbreitete Überlastung im ganzen Land wider, wo sich in den Strafanstalten am 21. Oktober 2024 14.513 Insassen befanden.
Angesichts dieser Zahlen betonte der Minister, dass die derzeitigen Haftbedingungen weder den senegalesischen Rechtsnormen noch den internationalen Menschenrechtsstandards entsprechen.
Optimierung der Verwendung von Einzahlungsaufträgen
Ousmane Diagne fordert in seinem Rundschreiben eine ausnahmsweise Nutzung von Einlagenmandaten. Er fordert die Richter auf, wenn möglich eine Strafvermittlung, eine vorläufige Freilassung oder eine gerichtliche Kontrolle zu bevorzugen.
Bestimmte Delikte zielen gezielt auf diese Rationalisierungsmaßnahmen ab. Zum Beispiel der Besitz und die Verwendung von indischem Hanf, vorsätzliche Körperverletzung, geringfügige Gewalt, Drohungen oder sogar die illegale Besetzung von Land. Der Minister präzisiert, dass in Fällen der Veruntreuung beschlagnahmten Eigentums oder fahrlässiger Tötung ohne erschwerende Umstände ein Haftbefehl nur im Falle einer absoluten Notwendigkeit in Betracht gezogen werden sollte.
Bei Finanzdelikten wie Betrug oder Untreue empfiehlt er, auf die Sicherungsverwahrung zu verzichten, solange der Schaden begrenzt bleibt. Bei schwerwiegenderen Schäden schlägt er vor, die Strafvermittlung zu bevorzugen, sofern sich die Parteien einigen können.
Strenge Anweisungen für die Böden
Ousmane Diagne betonte gegenüber den Mitgliedern der Staatsanwaltschaft die Notwendigkeit, Beschlagnahmungen zur Unterbringung im Rahmen eines Haftbefehls einzuschränken, außer in Fällen schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Ordnung. Er forderte sie außerdem auf, etwaige Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Richtlinien zu melden.
Durch die Stärkung der Kontrolle über die Ausstellung von Haftbefehlen hofft das Justizministerium, die Folgen der Überbelegung der Gefängnisse abzumildern, die eine schwere Belastung für das Gefängnissystem darstellt, insbesondere in Bezug auf die Ernährung und die Betreuung der Gefangenen.
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