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eine Ausnahmeregelung für Arbeitnehmer mit gestaffelten Arbeitszeiten

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Die Métropole de Lyon gewährt Arbeitnehmern mit gestaffelten Arbeitszeiten, die Inhaber eines Crit’Air 3-Fahrzeugs sind, eine Sonderbefreiung. Diese Maßnahme ermöglicht es ihnen, vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 in der Umweltzone zu reisen.

Eine Ausnahme gilt für Arbeitnehmer mit gestaffelten Arbeitszeiten. Die Metropole Lyon kündigte an diesem Montag, dem 23. Dezember, die Einführung einer Ausnahmeregelung für den Zugang zu an die Umweltzone ab 1. Januar 2025.

, die ihren Arbeitstag zwischen 21:00 und 6:00 Uhr beginnen oder beenden, können sich weiterhin mit einem Fahrzeug im ZFE bewegen. Crit’Air 3. Letztere – insgesamt 46.800 in der Metropole – sollten im Jahr 2025 zunächst alle in dieser Zone verboten werden.

Wie kann man davon profitieren?

Um in den Genuss dieser Befreiung zu kommen, muss eine berufliche Tätigkeit zu gestaffelten Arbeitszeiten an mehr als 52 Tagen im Jahr nachgewiesen werden. Die betroffenen Autofahrer müssen eine Bescheinigung ausdrucken, die auf verfügbar ist die Toodego-Plattformlassen Sie es von Ihrem Arbeitgeber ausfüllen und unterschreiben und kleben Sie es dann hinter der Windschutzscheibe Ihres geparkten Fahrzeugs an. Diese Bescheinigung muss auch bei einer Inspektion vorgelegt werden.

Ab dem 1. Juni 2025 können Autofahrer auch auf der Toodego-Plattform einen speziellen braunen „Off-Hour-Exemption“-Aufkleber bestellen und damit das Papierzertifikat ersetzen.

Diese Maßnahme gilt bis zum 31. Dezember 2026.

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