Am 6. Januar wird das Verwaltungsgericht von Marseille den Schadensersatzantrag der Angehörigen von Yvan Colonna prüfen, die die Verantwortung der Leitung der Gefängnisverwaltung für den Tod des nationalistischen Aktivisten anprangern.
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Die Yvan Colonna-Affäre steht wieder auf dem juristischen Kalender, fast drei Jahre nach dem tödlichen Angriff, dem Letzterer am 2. März 2022 im Haupthaus von Arles zum Opfer fiel.
In dieser Angelegenheit wurde zweimal auf die Verantwortung des Staates hingewiesen, und zwar im Untersuchungsbericht der Generalinspektion der Justiz im Juli 2022 und durch die parlamentarische Untersuchungskommission im Mai 2023.
In dieser Arbeit wurden die angeblichen Versäumnisse und Funktionsstörungen der Gefängnisverwaltung auf verschiedenen Ebenen angeprangert, von der Leitung bis zu den Agenten vor Ort am Tag des Angriffs.
Die Angehörigen von Yvan Colonna einigten sich im November 2022 gütlich mit dem Staat und erhielten eine Entschädigung in Höhe von 245.000 Euro. Am 6. Januar wird vor dem Verwaltungsgericht von Marseille über den Schaden des Opfers und nicht über seinen Angehörigen debattiert.
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