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SENEGAL-MEDIAS-VERORDNUNG / Compliance von Presseunternehmen: Das MCTN wird „zusätzliche Überprüfungen“ durchführen – senegalesische Presseagentur

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Dakar, 25. Dezember (APS) – Das Ministerium für Kommunikation, Telekommunikation und Digitales (MCTN) wird „zusätzliche Überprüfungen“ mit der Arbeitsinspektion und dem Nationalen Audiovisuellen Regulierungsrat (CNRA) durchführen, bevor es die „Liste der Medien veröffentlicht, die den Anforderungen entsprechen.“ „Bestimmungen des Pressekodex“, erfuhren wir aus offizieller Quelle.

In einer an die APS gesendeten Pressemitteilung gab er bekannt, dass er „mit Unterstützung des Arbeitsministeriums die Überprüfung der Verträge der drei (3) Journalisten, die regelmäßig bei Online-Presseunternehmen beschäftigt sind, beantragt habe, [et] mit Unterstützung der CNRA, wobei die Überprüfung audiovisueller Medien Gegenstand der Übertragung ihrer Genehmigung war.“

„Die Liste der Medien, die die Bestimmungen des Pressekodex einhalten, wird veröffentlicht“, betont dieselbe Quelle am Ende dieser Überprüfungen.

Nach einer Analyse der an die digitale Plattform Declaration Media of Senegal (DMS) übermittelten Dateien wurde eine vorläufige Liste von 112 vom Staat offiziell anerkannten Presseunternehmen von 380 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung am 2. Dezember löste Proteste von Medienunternehmen aus, die gescheitert waren oder sich noch nicht gemeldet hatten und die 72 Stunden Zeit hatten, Beschwerden einzureichen oder ihre Akten einzureichen.

Am Ende dieser Frist, die das Ministerium für die Registrierung noch nicht registrierter Medien eingeräumt hatte, „wurden 307 neue Erklärungen abgegeben, was einer Gesamtzahl von 690 Registrierungen seit Beginn des Prozesses entspricht“, heißt es in der Pressemitteilung.

Die Prüfung der Beschwerden und neuen Registrierungen durch die Prüfungskommission für Erklärungen, die am 10. Dezember zusammentrat, um über die neuen Anträge sowie über diejenigen, die Gegenstand einer ersten Ablehnung waren, zu entscheiden, veranlasste das MCTN dazu, die zuständigen Dienste des Arbeitsministeriums anzurufen die der CNRA.

ABB/OID

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