Seit dem 1. Januar 2025 ist die Vermietung von Unterkünften mit einem DPE entsprechend dem Buchstaben G verboten. Im Aveyron sind 8,4 % des Immobilienbestands betroffen.
Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme zur Bekämpfung von Wärmesieben, da schlecht isolierte Häuser zu einem übermäßigen Energieverbrauch führen. Konsequenz des Klima- und Resilienzgesetzes aus dem Jahr 2021, seit 1Ist Januar 2025 ist die Vermietung von Wohnungen mit der Klassifizierung G in der Energieleistungsdiagnose (DPE) verboten.
Nach Angaben der Plattform Hello Watt, einem Spezialisten für Energieeinsparungen, sind 8,4 % des Immobilienbestands von Aveyron betroffen. Dies wäre der 19e Departement in Frankreich mit den meisten G-Wohnungen. Generell schneidet der Süden des Zentralmassivs im Durchschnitt schlecht ab. Da Cantal 50 % seiner Wohnungen als Energiesiebe kategorisiert hätte (klassifiziert als F oder G im DPE) und Lozère 49 %, wiederum laut Hello Watt. In Bezug auf Aveyron veröffentlichte Yassine Abdelouadoud, ein unabhängiger Forscher, der sich auf die Energiewende spezialisiert hat, Ende 2022 eine Studie, in der rund 35.000 thermische Filter im Departement oder 27 % des Immobilienbestands gezählt wurden.
Im Jahr 2028 wird die Vermietung von Wohnungen der Klasse F verboten
Auch wenn 52 % der schlecht isolierten und verbrauchsintensiven Wohnungen Wohnungen sind, sind sie in der Kategorie Wärmesieb dennoch unterrepräsentiert, da sie 60 % des Bestands ausmachen. Hier liegt vielleicht eine Erklärung für die hohe Zahl an Wohneinheiten mit schlechten DPE-Werten im Zentralmassiv, das eher für seine alten Steinhäuser als für seine zahlreichen Neubauten bekannt ist.
-In den meisten Fällen werden thermische Siebe mit Strom beheizt (52 %) und wurden in den 1950er Jahren gebaut. Um dieser Situation ein Ende zu setzen, sollten zwei Hauptwege erkundet werden: das Heizsystem ändern oder die Immobilie besser isolieren. Im letzteren Fall sind die Isolierung der Wände von außen oder vom Dachboden aus zwei bevorzugte Methoden. In all diesen Fällen wurden insbesondere vom Staat zahlreiche Hilfsmaßnahmen ergriffen, um Eigentümer und Mieter solcher Unterkünfte zu unterstützen.
Eines ist sicher: Die Gesetzgebung wird in den kommenden Jahren voraussichtlich noch strenger werden. Im Jahr 2028 wird die Vermietung von F-Wohnungen verboten sein, und im Jahr 2034 wird dies für Wohnungen der Kategorie E der Fall sein.
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