Par
Marc Louison
Veröffentlicht am
3. Januar 2025 um 12:00 Uhr
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Der Präfektur Lot ist nicht gegen die Einrichtung eines 36 Meter lange Mobilfunk-Relay-Antennes vorbei TDF an einem Ort namens „Les Fromentals“ in Saint-Jean-Laginestein der Nähe von Saint-Céré. Gegen den Rat gewählter Beamter der Gemeinde und der Anwohner.
Auf Privatgrundstück in Saint-Jean-Lagineste
TDF (Télédiffusion de France) möchte in der Stadt Saint-Jean-Lagineste auf einem Privatgrundstück an einem Ort namens „Les Fromentals“ eine Mobiltelefon-Relaisantenne installieren. Das Projekt sieht vorInstallation einer 30-Meter-Antenne außerhalb des Blitzableiters (insgesamt 36 Meter), die Installation eines Netzwerkschranks und die Zaun des Landes.
Anwohner entdeckten dieses Projekt mit der Installation des Arbeitserklärungsschildes auf dem Gelände. Sie beschlossen dann, zu mobilisieren, um ihren Widerstand zum Ausdruck zu bringen. Das erste Haus befand sich etwa zwanzig Meter von der möglichen Antenne entfernt, direkt auf der anderen Seite RD940. Eine Petition wurde verteilt und entlang der Straßen wurden Schilder angebracht.
Die Gemeinde gibt eine negative Stellungnahme ab
TDF SAS reichte am 9. September 2024 eine Bauerklärung ein. Die gewählten Beamten der Gemeinde Saint-Jean-Lagineste entdeckten daraufhin dieses Projekt zur Installation eines Mobilfunkmastens auf Privatgrundstück.
Am 26. September Monique Martignac, Bürgermeisterin von Saint-Jean-Laginestegibt eine negative Stellungnahme ab und führt aus, dass das betreffende Grundstück von einer Wasserleitung durchquert werde. Auch der Gemeinderat denkt darüber nach „Dass, wenn die Anwohner die Belästigung ertragen müssen, Es wäre logisch, dass sie zumindest von einer finanziellen Rendite über den Gemeindehaushalt profitieren könnten.“ (Das betreffende Grundstück ist privat, TDF zahlt die Miete an den Eigentümer). Die Gemeinde bietet weitere kommunale Grundstücke für die Installation dieser Antenne an. Es scheint jedoch, dass diese Vorschläge vom Projektleiter nicht geprüft wurden.
Am 25. Oktober wurde die Abteilungskommission für die Erhaltung natürlicher, landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Gebiete* (CDPENAF) gibt in Anbetracht dessen eine ablehnende Stellungnahme ab „Der Standort ist nicht gerechtfertigt“. Im PLUi (Lokaler interkommunaler Stadtplanungsplan) ist das Gelände des Ortes „Les Fromentals“ als geschützte landwirtschaftliche Zone eingestuft. „mit einem Umwelt- oder Landschaftsproblem“.
Der Territorialstraßendienst Saint-Cérédas von der Lot-Abteilung abhängt, gibt eine „vorbehaltlich positive Stellungnahme“ ab und führt dabei aus: „Der Zugang zum RD 940 wird nicht gestattet, da die Sichtweiten nicht den Straßenverkehrsvorschriften des Departements entsprechen.“. Die Dienststelle des Departements schreibt vor, dass der Zugang zu den betreffenden Grundstücken über eine Landstraße erfolgen muss, mit möglicher Erschließung, um den Zugang zu sichern.
-Bei all diesen Meinungen ist die Präfektur Lot nimm ein „ Nichteinspruchsverfügung mit Rezepten zu einer vorherigen Erklärung im Namen des Staates“ am 19. November, unterzeichnet von Anne Cécile Vialle, damals noch Unterpräfektin. Offensichtlich ist der Staat nicht gegen die Errichtung dieser Relaisantenne an dem Ort „Les Fromentals“ unter der Bedingung, dass eine im Dokument festgelegte Entwicklung durchgeführt wird: „Die Hecke entlang der RD 940, Seite des Antenneninstallationsprojekts, muss entlang der Landeinheit auf Bodenhöhe geschnitten und regelmäßig gepflegt werden, um die Sicht rechts vom Zugang zu verbessern.“.
Die Gemeinde legt streitige Berufung ein
Gegen die Nichteinspruchsverfügung kann innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Berufung eingelegt werden. Ein Ansatz des Gemeinderats von Saint-Jean-Lagineste. Die streitige Berufung der Gemeinde wurde von der registriert Verwaltungsgericht von Toulouse am 17. Dezember.
In diesem Dokument gibt die Gemeinde an, dass „Wenn dieses Projekt unbedingt erforderlich ist, kann es ein oder mehrere Grundstücke für die Installation dieser Antenne anbieten.“isolierteres Gemeindeland mit daher geringerer Belästigung für die Anwohner. Sie erwähnt Grundstücke auf den Höhen der Stadt, auf denen bereits eine SDIS-Niederlassung ansässig ist. Eine andere Möglichkeit wäre ein Grundstück an einem Ort namens Bargade in der nahegelegenen Stadt Saint-Vincent-du-Pendit, wo es zwei Antennen gibt, darunter eine von TDF. Sollten diese Vorschläge nicht geeignet sein, verfügt die Gemeinde Saint-Jean-Lagineste noch über zwei weitere Grundstücke, die in Frage kommen könnten.
Die Gemeinde erwähnt auch den Zugang zum Gelände: „Der sehr stark befahrene ländliche Fußweg erlaubt in seiner aktuellen Konfiguration unter keinen Umständen eine LKW-Ausfahrt.“. Sie ist auch überrascht über den Vorschlag der Präfektur, die Hecke zu schneiden, und erinnert an die „Pakt zugunsten der Absicherung“ vorgestellt im Oktober 2023 und „Wessen Gesetzesentwurf erst am 4. Dezember vom Wirtschaftsausschuss des Senats angenommen wurde, der Staat widerspricht sich jetzt“.
In dem Dokument heißt es außerdem:Feindseligkeit der Anwohner» zu diesem Projekt. Der strittigen Berufung wurde auch die Petition der Anwohner hinzugefügt.
Gewählte Beamte und Einwohner von Saint-Jean-Lagineste warten nun auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Toulouse. Unterdessen mobilisieren die Gegner weiter.
* Das CDPENAF „ist eines der Instrumente der Strategie zur Bekämpfung der Künstlichkeit landwirtschaftlicher Flächen“ (Quelle: www.ecologie.gouv.fr/)
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