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Benjamin Forant
Veröffentlicht am
21. Januar 2025 um 12:45 Uhr
Der Großer Osten ist nicht die einzige Region, die von diesem Phänomen betroffen ist. In den letzten Tagen kam es vor allem auch in den Alpen zu Erschütterungen ein erheblicher Schadstoffhöchstwert.
Für die Haut-RhinAb diesem Dienstag, dem 21. Januar 2025, gibt ATMO Grand Est, ein gemeinnütziger Verein, der für die Überwachung der Luftqualität in der Region zuständig ist, an, dass die Alarmschwelle für die Luftverschmutzung durch Feinstaub PM10 ab Dienstag, dem 21. Januar 2025, überschritten wird .
Die Präfektur des Departements hat daher beschlossen, Maßnahmen zu ergreifen, um dies einzuschränken.
-Betroffen sind Beleuchtung, Arbeiten und Verkehrsgeschwindigkeit
Hier sind die vom Präfekten von Haut-Rhin ergriffenen Maßnahmen:
- Alle Verbrennung Grünabfälle im Freien sind, außer aus Sicherheitsgründen, verboten
öffentlich; mögliche Ausnahmen aus pflanzenschutzrechtlichen oder agronomischen Gründen werden ausgesetzt; - ausbrennen, das Verbrennen von landwirtschaftlichen Reststoffen und forstwirtschaftlichen Abfällen ist verboten, außer aus Sicherheitsgründen;
- DER Arbeit erzeugen von Staub (Abbruchstelle etc.) auf Baustellen ist nur bei gleichzeitiger Bewässerung zur Staubunterdrückung möglich;
- DER Feuerwerk sind verboten;
- verwenden von bois und seine Derivate wie Heizung Die Genehmigung in allen Wohnräumen, soweit es sich nicht um eine wesentliche Heizquelle handelt, ist untersagt;
- Die Betreiber von klassifizierten, genehmigungspflichtigen Anlagen stellen die ordnungsgemäße Funktion der Filteranlagen sicher und treffen gegebenenfalls die in ihrer Betriebsordnung für die Alarmstufe 1 vorgesehenen Maßnahmen;
- Die Höchstgeschwindigkeit Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen und geteilten Fahrstreifen wird für alle Benutzerkategorien in beiden Verkehrsrichtungen um 20 km/h reduziert, ohne dass 70 km/h unterschritten werden. Diese Maßnahme betrifft nicht Fahrzeuge der Strafverfolgungs- und Zivilsicherheit, Feuerwehr- und Rettungsdienste sowie medizinische Notfallfahrzeuge (SAMU, SMUR-ATSU).
- Gemeinden, die Notfallpläne definiert haben, setzen die am besten geeigneten Maßnahmen um.
Weitere Maßnahmen werden hinzugefügt, wenn die Verschmutzungswarnung in den kommenden Tagen aufrechterhalten wird.
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