„Selbstgärung“: Betrunken am Steuer, entspannter Belgier wegen eines sehr seltenen Syndroms

„Selbstgärung“: Betrunken am Steuer, entspannter Belgier wegen eines sehr seltenen Syndroms
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40-jähriger Belgier, der wegen wiederholter Trunkenheit am Steuer vor dem Polizeigericht Brügge angeklagt wurde, wurde freigesprochen, nachdem er nachweisen konnte, dass er an einem sehr seltenen alkoholischen „Selbstgärungssyndrom“ litt.

Während der Fahrt mit seinem Auto wurde der Mann im April 2022 mit einem Wert 0,91 mg pro Liter Ausatemluft getestet, einen Monat später dann erneut mit 0,71 mg/l, wobei der in Belgien zulässige Höchstwert bei 0,22 mg/l liegt. (Illustratives Bild)

IMAGO/Bihlmayerfotografie

Dieses als „Auto-Fermentation“ oder „Auto-Brauerei“ bekannte Syndrom führt dazu, dass das Verdauungssystem bei der Einnahme von kohlenhydratreichen Lebensmitteln wie Brot, Kartoffeln oder Bohnen körpereigenes Ethanol produziert.

Angaben des Anwalts gehen Wissenschaftler davon aus, dass es weltweit unterdiagnostiziert wird, da offiziell nur etwa zwanzig Menschen betroffen sind.

Mandant, dessen Identität nicht genannt wurde, habe durch die Einbeziehung von insgesamt drei Ärzten in dieses Gerichtsverfahren nachweisen können, dass er Träger sei, betonte sie.

Das Gericht erkannte „einen Fall höherer Gewalt“ an. Sein Anwalt Anse Ghesquiere bestätigte gegenüber AFP die Angaben belgischer Medien.

Geregelt mit 0,91 mg/l Ausatemluft, dann 0,71 mg/l

„Wir sind mit diesem Urteil zufrieden, aber es ist noch nicht rechtskräftig“, kommentierte Me Ghesquiere und wies darauf hin, dass die Staatsanwaltschaft dreißig Tage Zeit hatte, Berufung einzulegen.

Während der Fahrt mit seinem Auto wurde der Mann im April 2022 mit einem Wert von 0,91 mg pro Liter Ausatemluft getestet, einen Monat später dann erneut mit 0,71 mg/l, wobei der in Belgien zulässige Höchstwert bei 0,22 mg/l liegt.

Der Autofahrer, der bereits 2019 aus den gleichen Gründen zu einer Geldstrafe und einem Entzug seines Führerscheins verurteilt worden war, hatte seine Unschuld beteuert und versichert, dass er nicht getrunken habe und offenbar nichts von der Krankheit wisse, an der er leide.

Von nun an folgt er einer kohlenhydratarmen Diät, die den Ausbruch des Syndroms verhindern kann.

Bei der Anhörung Ende März habe die Staatsanwaltschaft zudem verlangt, dass er „jeglichen freiwilligen Alkoholkonsum“ unterlasse, erinnerte der flämische öffentlich-rechtliche Fernsehsender VRT.

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30.04.2024

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