Die marokkanische Justiz behauptet ihre Souveränität gegenüber den französischen Vorschriften

Die marokkanische Justiz behauptet ihre Souveränität gegenüber den französischen Vorschriften
Die marokkanische Justiz behauptet ihre Souveränität gegenüber den französischen Vorschriften
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Das erstinstanzliche Gericht von Marrakesch fällte ein klares Urteil zugunsten von AS, einer marokkanischen Schülerin, der der Zutritt zu einer französischen Missionsschule wegen ihres Hijabs verwehrt wurde. Diese Entscheidung stellt einen bedeutenden juristischen Sieg bei der Achtung der Rechte des Einzelnen und der nationalen Souveränität dar. Das Gericht ordnete an, dass der Schülerin das Betreten der Schule mit ihrem Hijab gestattet werden müsse, andernfalls drohte ihr eine Geldstrafe von 500 Dirham für jeden Tag der Verspätung bei der Umsetzung dieses Urteils. Diese Entscheidung ist sofort vollstreckbar, wobei die Kosten vom Beklagten zu tragen sind.

Zwei Anhörungen innerhalb von 14 Tagen reichten aus, damit das Gericht sein Urteil zugunsten des Beschwerdeführers fällen konnte. Die Fakten gehen auf den 10. Juni zurück, als die betreffende Einrichtung der Studentin wegen ihres Schleiers den Zutritt verweigerte. Drei Tage später leitete die Mutter ein Eilverfahren vor Gericht ein, um die Aufhebung der Entscheidung der Schule zu beantragen.

Der Anwalt des Schülers, Khalid Akwis, schilderte in einer Presseerklärung die Tortur, die sein Mandant seit Beginn des Schuljahres erlebte und die durch ein unflexibles Verbot gekennzeichnet war. Nach erfolglosen Versuchen, die Situation gütlich zu lösen, entschieden sich der Student und seine Familie, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen. „Dieses Urteil ist ein überwältigender Sieg für das marokkanische Justizsystem und bekräftigt den Vorrang des Gesetzes und der Verfassung des Königreichs, selbst gegenüber einer ausländischen Institution“, sagte Akwis. Er beharrte auch auf der Unzulässigkeit, ausländische Enklaven auf marokkanischem Boden zuzulassen.

Dieses Urteil entspricht den Erwartungen von Menschenrechtsverteidigern und Eltern und verdeutlicht die negativen Auswirkungen der Entscheidung der Schule auf die akademische Laufbahn des Schülers. Akwis erinnerte daran, dass der Rückgriff auf die Justiz ein verfassungsmäßiges Recht sei und dass diese Entscheidung die Souveränität des Rechts gegenüber ausländischen Missionen und anderen Institutionen stärke. Der Student reagierte mit großer Freude und bedankte sich bei seinen Unterstützern. Akwis wies darauf hin, dass mehrere ähnliche Einrichtungen in anderen marokkanischen Städten dieses Verbot bereits durch die Einrichtung von Gebetsräumen überwunden hätten. Die Ausführung des Beschlusses sollte am nächsten Tag beginnen.

Persönliche Freiheit und das Recht auf Bildung

Das Gericht entschied, dass das Tragen des Hijab zur persönlichen Freiheit des Schülers gehöre, ohne die öffentliche Sicherheit zu gefährden, die guten Sitten oder die Rechte und Freiheiten anderer zu verletzen. Er entschied, dass das Verbot des Zugangs zur Schule wegen des Hijabs einen Verstoß gegen die Grundsätze des Rechts auf Bildung darstelle, die durch internationale Konventionen und nationale Gesetze garantiert seien. Die Mutter der Studentin betonte ihrerseits, dass das Hijab-Verbot nur für Marrakesch gelte und nicht für andere Einrichtungen der französischen Mission in anderen Städten Marokkos. Sie erwähnte auch eine ähnliche Entscheidung zugunsten einer Studentin der Einrichtung „Don Bosco“ in Kenitra, die ihr erlaubte, ihr Studium mit ihrem Hijab fortzusetzen.

Argumente der Verteidigung zurückgewiesen

Der Anwalt der betreffenden Einrichtung machte geltend, dass die Beschwerde ungültig sei, da sie nicht gegen die französische Agentur für Bildung im Ausland (AEFE) eingereicht worden sei. Er fügte hinzu, dass die Einrichtung einem Partnerschaftsabkommen zwischen Frankreich und Marokko unterliegt und französischem Recht unterliegt. Das Gericht wies dieses Argument zurück und betonte, dass die Beklagte die angeführten internen Regelungen nicht vorgelegt habe und dass bei Prüfung des in Rabat unterzeichneten Partnerschaftsvertrags klar sei, dass dieser keine Bestimmung enthalte, die das Tragen von Hafenkleidung als Symbol religiöser Überzeugungen verbiete. Selbst wenn dieses Argument gültig wäre, könnte es nicht akzeptiert werden, da es gegen internationale Konventionen und nationale Bürgerrechtsgesetze verstoßen würde. Das Gericht erinnerte daran, dass das französische Recht selbst verlangt, bei der Ausarbeitung seiner internen Vorschriften die Rechtsvorschriften des Staates zu respektieren, in dem sich die Niederlassung befindet. In diesem Zusammenhang betonte das Gericht, dass mehrere internationale Menschenrechtskonventionen, denen Marokko beigetreten ist, die Verpflichtung der Vertragsstaaten vorsehen, die Ausübung der in diesen Konventionen festgelegten Rechte ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe usw. zu gewährleisten. Geschlecht, Sprache, Religion oder andere Kriterien. Das Gericht verwies auf das Internationale Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, das am 18. Dezember 1970 ratifiziert wurde, sowie auf die Artikel 28 und 29 des Übereinkommens über die Rechte des Kindes, das am 20. November von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angenommen wurde 1989 sowie der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, ratifiziert am 3. Mai 1979.

Ein wichtiger rechtlicher Präzedenzfall

Dieses Urteil könnte als wichtiger Präzedenzfall für künftige ähnliche Fälle in Marokko dienen. Es unterstreicht, wie wichtig es ist, die Grundrechte der Studierenden zu respektieren, unabhängig von den internen Vorschriften der Bildungseinrichtungen, insbesondere derjenigen, die von ausländischen Einrichtungen verwaltet werden. Der Fall des AS-Studenten ist ein eindrucksvolles Beispiel für den Kampf für die Rechte des Einzelnen in einem Kontext, in dem nationale Gesetze und internationale Konventionen Vorrang haben müssen.

Diese Entscheidung des erstinstanzlichen Gerichts von Marrakesch ist ein Sieg nicht nur für den betroffenen Studenten, sondern auch für das marokkanische Justizsystem, das seine Souveränität und sein Engagement für den Schutz der Menschenrechte bekräftigt hat. Es sendet eine klare Botschaft an ausländische Institutionen, die auf marokkanischem Boden tätig sind: Sie müssen die Gesetze und Werte des Gastlandes respektieren.

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