Katalonien: Die spanische Justiz weigert sich, Puigdemont zu amnestieren und hält am Haftbefehl gegen den Unabhängigkeitsführer fest

Katalonien: Die spanische Justiz weigert sich, Puigdemont zu amnestieren und hält am Haftbefehl gegen den Unabhängigkeitsführer fest
Katalonien: Die spanische Justiz weigert sich, Puigdemont zu amnestieren und hält am Haftbefehl gegen den Unabhängigkeitsführer fest
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Der Oberste Gerichtshof Spaniens, die höchste Justizbehörde des Landes, lehnte es ab, dem Unabhängigkeitsführer Carles Puigdemont, der sich seit dem gescheiterten Abspaltungsversuch Kataloniens im Jahr 2017 im Exil befindet, eine Amnestie zu gewähren, und hielt den gegen ihn gerichteten Haftbefehl aufrecht.

Pablo LLaena spielte ihn „hat heute (Montag) ein Urteil gefällt, in dem es erklärt, dass die Amnestie nicht auf den Straftatbestand der Unterschlagung im Fall gegen den ehemaligen Präsidenten der katalanischen Generalitat Carles Puigdemont anwendbar ist.“, gab das Gericht in seiner am Montag veröffentlichten Entscheidung an und stellte klar, dass der Haftbefehl gegen ihn daher weiterhin in Kraft bleibe. Gegen diese Entscheidung kann innerhalb von drei Tagen nach Bekanntgabe an die Parteien Berufung eingelegt werden, heißt es in dem Dokument.

Am 30. Mai verabschiedete das spanische Parlament ein Amnestiegesetz für katalanische Separatisten, den Preis, den der sozialistische Premierminister Pedro Sánchez zahlen musste, um im November dank der Unterstützung der beiden katalanischen Separatistenparteien, die diese Maßnahme im Gegenzug forderten, wieder an die Macht zurückzukehren . Das Gesetz wurde am 11. Juni verkündet. Das Ziel des Gesetzgebers bestand darin, dass die Gerichte sofort mit der Aufhebung der Haftbefehle gegen die ins Ausland geflohenen Separatisten beginnen und dass diese Aufhebungen bis zur Prüfung der gegen das Gesetz eingelegten Rechtsbehelfe gültig bleiben, ein Prozess, der Monate oder sogar dauern kann Jahre. Angesichts der Tatsache, dass mehr als 400 Personen wegen Straftaten im Zusammenhang mit dem Unabhängigkeitsversuch Kataloniens im Jahr 2017 oder den Ereignissen, die darauf folgten oder ihm vorausgingen, strafrechtlich verfolgt oder verurteilt wurden, dürfte die Aufgabe für die Gerichte, die von Fall zu Fall entscheiden müssen, schwierig werden.

Der Haftbefehl gegen Puigdemont „wird nur wegen Unterschlagung aufrechterhalten“

Dieses Gesetz sollte die Rückkehr noch im Exil lebender Separatisten ermöglichen, allen voran Carles Puigdemont, Präsident der katalanischen Regionalregierung während der Ereignisse von 2017, der seitdem im belgischen Exil lebt, um einem Gerichtsverfahren zu entgehen. Angeklagt wegen Unterschlagung, Ungehorsam und Terrorismus hoffte Herr Puigdemont, gegen den seit den Ereignissen von 2017 ein Haftbefehl besteht, nach der Verkündung des Gesetzes schnell nach Spanien zurückkehren zu können.

Richterin LLarena vertrat die Auffassung, dass das Amnestiegesetz zwar auf den Tatbestand des Ungehorsams anwendbar sei, andererseits aber „Verhalten“ Angeklagter sind Herr Puigdemont und zwei weitere Separatisten „entsprechen voll und ganz den beiden gesetzlich vorgesehenen Ausnahmen“ zum Straftatbestand der Unterschlagung. Konkret kam der Richter zu dem Schluss, dass seitens Herrn Puigdemonts Wunsch ein persönlicher Vorteil angestrebt wurde und dass dies Auswirkungen auf die finanziellen Interessen der Europäischen Union hatte, was die Amnestie in ihren Augen unanwendbar macht. Folglich das Urteil des Auftraggebers „wird nur für den Straftatbestand der Unterschlagung aufrechterhalten, nicht für den Tatbestand des Ungehorsams.“„, heißt es in dem Dokument. Der Straftatbestand des Terrorismus, der Herrn Puigdemont ebenfalls in einem separaten Fall vorgeworfen wird, wird in diesem Urteil nicht thematisiert.

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