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Neubewertung der Renten: Welche Änderungen in dem vom Ministerrat geprüften Sondergesetz

Neubewertung der Renten: Welche Änderungen in dem vom Ministerrat geprüften Sondergesetz
Neubewertung der Renten: Welche Änderungen in dem vom Ministerrat geprüften Sondergesetz
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Das von Emmanuel Macron in seiner Rede am Donnerstag, dem 5. Dezember, angekündigte Sondergesetz muss an diesem Mittwochmorgen im Ministerrat der zurückgetretenen Minister geprüft werden. Dieses Instrument der letzten Instanz (bis dahin nur einmal im Jahr 1979 eingesetzt) ​​sollte nach der Zensur durch die Barnier-Regierung und in Erwartung eines neuen Finanzgesetzes Anfang 2025 die Erneuerung des Haushalts 2024 für dieses Jahr ermöglichen.

Es besteht aus drei Artikeln und ermöglicht es dem Staat „Bestehende Steuern weiterhin einziehen“ bis zur Abstimmung über den nächsten Haushalt, aber auch, wie die Sozialversicherung, auf Kredite und gleichzeitig auf Kredite zurückzugreifen „im Zusammenhang mit gewählten Diensten“ kann eröffnet werden (d. h. im Rahmen der für 2024 getroffenen Beschlüsse). Verlassen Sie daher die neuen Sparmaßnahmen, die Michel Barnier beschlossen hatte.

Rentenerhöhung um 2,2 %

Und das sind gute Nachrichten für Rentner. Denn der zurücktretende Premierminister hatte zunächst eine Verschiebung der Neubewertung auf Juli angekündigt, bevor er mit dem Vorsitzenden der Republikaner (LR), Laurent Wauquiez, darüber stritt, mit einer Minierhöhung der Renten drei Milliarden Euro einzusparen „halbe Inflation“ (0,8 %) am 1. Januar, bevor es im Juli nur für die niedrigsten Renten zu einem zweiten Anstieg von 0,8 % kam. Stattdessen sieht das Sondergesetz die Erneuerung der Inflationsindexierung der Renten vor. Oder 2,2 % mehr als am 1. Januar, bestätigte das Haushaltsministerium am Dienstag, 10. Dezember.

Noch ungeklärt ist die Frage der Anpassung der Einkommensteuertarife an die Inflation. Dies ist derzeit nicht geplant, was zu einer Steuererhöhung für rund 400.000 Franzosen führen könnte. Wenn dies im nächsten Haushalt korrigiert werden könnte, könnten die Abgeordneten versuchen, den Text des Sondergesetzes zum Schutz der betroffenen Steuerzahler zu ändern.

Eine Option, die der Staatsrat, der am Dienstag seine Stellungnahme zum Anwendungsbereich des Sondergesetzes abgegeben hat, für nicht gültig hält. Das Sondergesetz könne von den Parlamentariern nicht geändert werden, bestätigte der zurücktretende Haushaltsminister Laurent Saint-Martin im Anschluss an den Ministerrat. Ohne eine Berufung an den Verfassungsrat könnte eine solche Änderung jedoch untergehen.

Die Frage wird sich an diesem Donnerstagnachmittag stellen, wenn der Text im Finanzausschuss des Palais Bourbon geprüft wird, bevor er ab Montag, dem 16. Dezember, in den Kammern der Versammlung und des Senats eintrifft. Sollte der weiße Rauch bis dahin nicht aus dem Élysée-Palast aufgestiegen sein, könnte dieses Notstandsgesetz dort von der zurücktretenden Regierung verteidigt werden, urteilte der Staatsrat in seiner Stellungnahme.

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