In Genf werden nichtamtliche Richter nicht mehr vom Volk gewählt

In Genf werden nichtamtliche Richter nicht mehr vom Volk gewählt
In Genf werden nichtamtliche Richter nicht mehr vom Volk gewählt
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Derzeit werden die Richter der Justiz alle sechs Jahre vom Volk gewählt. Tatsächlich sind diese allgemeinen Wahlen fast immer stillschweigend. Der Grosse Rat führt seinerseits die Ergänzungswahlen und die Gesamtwahl des Arbeitsgerichts durch.

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Pragmatische Lösung

„Genf ist der einzige Kanton, in dem alle Richter vom Volk gewählt werden können. In den anderen französischsprachigen Kantonen erfolgt dies durch den Grossen Rat», argumentierte Ständeratspräsidentin Nathalie Fontanet. Und beachten Sie, dass diese pragmatische Lösung es ermöglicht, Berufsrichter von anderen zu unterscheiden.

Mit Ausnahme der UDC und der MCG haben die Abgeordneten diese Änderungen der Genfer Verfassung und das vom Staatsrat vorgeschlagene Ad-hoc-Gesetz angenommen. Der Souverän wird jedoch aufgefordert, seine Meinung zu dieser Revision der Grundcharta zu äußern, die ihm „ein wesentliches Vorrecht entzieht“, wie Yves Nidegger, Minderheitsberichterstatter, die UDC bedauerte.

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Entfernung von Hinweisen

Der Souverän muss über eine weitere Änderung der Verfassung in Bezug auf die richterliche Gewalt entscheiden. Die Abgeordneten, mit Ausnahme der MCG, verabschiedeten am Donnerstagabend zwei technische Gesetzentwürfe, die darauf abzielten, die für die Wahl eines Richters erforderliche Bekanntmachung des Obersten Rates der Justiz (CSM) zu streichen, „eine zeitaufwändige Arbeit“, wie Green angab Dilara Bayrak, Mehrheitsberichterstatterin.

Stattdessen werden die Gerichtspräsidenten die Angelegenheit im Falle einer Funktionsstörung der Richter an das CSM weiterleiten, erklärte der Abgeordnete. „Der CSM wird somit der Garant für die Arbeit der gewählten Richter sein. „Dieser Vorschlag stärkt die Kontrolle und Unterstützung“, argumentierte die für Institutionen zuständige Staatsrätin Carole-Anne Kast.

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