DayFR Deutsch

Michel Barnier schließt nicht aus, Artikel 49.3 der Verfassung zur Annahme des Haushalts zu nutzen

-

Der Premierminister „wünsche“, dass der Haushalt durch eine Abstimmung in der Nationalversammlung angenommen werden könnte, versicherte jedoch, dass er bei Bedarf 49,3 verwenden werde.

Nichts ist ausgeschlossen. Michel Barnier bekräftigte an diesem Donnerstag, dem 3. Oktober, am Set von France 2, dass er nicht zögern werde, Artikel 49.3 der Verfassung zur Annahme des nächsten Haushalts zu nutzen.

„Es gibt keine Mehrheit, also werden wir sehen. Ich möchte, dass er von der Nationalversammlung angenommen wird. Es wird ein schwieriger, seriöser und verantwortungsvoller Haushalt sein. Aber wenn wir keinen Erfolg haben, werden wir den 49,3 verwenden, der ein Instrument ist.“ der Verfassung”, erklärte der Pächter von Matignon.

49.3 ist ein Artikel der Verfassung, der es der Regierung erlaubt, einen Gesetzentwurf oder einen Gesetzesvorschlag zu verabschieden, ohne sich der Abstimmung der Abgeordneten zu unterwerfen. Sein Einsatz führt zur sofortigen Aussetzung der Debatten in der Nationalversammlung. Der Text geht dann an den Senat.

Die Debatten beginnen am 21. Oktober

Als Élisabeth Borne Premierministerin war, hat sie die Regierung 23 Mal vor der Nationalversammlung unter Berufung auf Artikel 49.3 der Verfassung zur Rechenschaft gezogen. Auch für den Haushalt 2024, der am 21. Dezember 2023 endgültig verabschiedet wurde, hatte sie diese verfassungsmäßige Waffe eingesetzt, die den Zorn der Linken ausgelöst hatte und der Regierung „Demokratieverleugnung“ vorwarf.

Laut parlamentarischen Quellen der Agence France-Presse (AFP) werden die Debatten im Plenarsaal der Nationalversammlung über den Entwurf des Staatshaushalts für 2025 am 21. Oktober beginnen. Dieser Finanzentwurf (PLF) muss zunächst im Ministerrat verabschiedet werden, wobei das Unterhaus laut denselben Quellen mit der Annahme in diesem Gremium am 10. Oktober rechnet.

Renten, Mindestlohn, reich: Barnier von links? – 03.10

Anschließend beginnt die Prüfung des Textes im Finanzausschuss der Versammlung, anschließend muss sein erster Teil, der sich auf die Staatseinnahmen bezieht, vom 21. bis 25. Oktober im Plenarsaal geprüft werden. Eine feierliche Abstimmung ist für den 29. Oktober geplant, bevor ab dem 5. November über den zweiten Teil, die Ausgaben, debattiert wird

Clement Boutin Journalist BFMTV

Related News :