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Steuerungleichheit bei Spenden an Kirchen

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Veröffentlicht am 22. Dezember 2024 um 08:23. / Geändert am 22. Dezember 2024 um 10:43.

4 Min. Lektüre

Im vergangenen Juni hatte der Berner Nationalrat Marc Jost, Mitglied der Schweizerischen Evangelischen Partei (PEV), ein Postulat eingebracht, in dem er die Praxis der Kantone in Bezug auf die Abzugsfähigkeit von Spenden „an Vereine mit mehreren Zwecken“ in Frage stellte. Darunter versteht man: Die evangelischen Kirchen haben sich in einem Verbund zusammengeschlossen und verfolgen religiöse, aber auch soziale Ziele.

Ende August verpflichtete sich der Bundesrat, die geforderte Bestandsaufnahme vorzulegen, und zwar „um festzustellen, ob es Unterschiede in der Praxis zwischen den Kantonen gibt“ und „um die Art und Weise zu vergleichen, wie Spenden an Vereine für mehrere Zwecke oder zu Gunsten von Vereinen behandelt werden.“ Landeskirchen. Es wird auch über die Relevanz einer Änderung des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (LIFD) entscheiden, die darauf abzielt, Spenden zugunsten von Vereinen mit mehreren Zwecken oder religiösen Zwecken von der Steuer zu befreien.

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