Im Berufungsverfahren sind 2.000 Euro Geldstrafe erforderlich

Im Berufungsverfahren sind 2.000 Euro Geldstrafe erforderlich
Im Berufungsverfahren sind 2.000 Euro Geldstrafe erforderlich
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Die beiden Food Riposte-Aktivisten, die Suppe auf die Tafel gestreut hatten Frühling von Claude Monet, waren am Dienstag wieder vor Gericht. Nach dem Freispruch in erster Instanz beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe.

Im vergangenen Juni entspannten sich die beiden Aktivisten von Riposte Alimentaire, die das Gemälde mit Wasser besprüht hatten Frühling von Claude Monet im Museum der Schönen Künste in Lyon im vergangenen Februar ausgestellt wurde, erschien am Dienstag erneut vor dem Berufungsgericht von Lyon. In einer neuen Verhandlung forderte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 2000 Euro gegen die beiden jungen Mädchen im Alter von 20 bzw. 23 Jahren.

In erster Instanz hatte die Staatsanwaltschaft eine zweimonatige Bewährungsstrafe beantragt, während die Höchststrafe für diese Art von Straftat auf zehn Jahre Gefängnis erhöht werden kann, und damit eine Klage abgewiesen „blind, unreif und rücksichtslos“. Es ist dieselbe Staatsanwaltschaft, die gegen die in erster Instanz ergangene Entscheidung Berufung eingelegt hat.

Entscheidung Anfang 2025

Am 21. Mai plädierten die beiden Anwälte der beiden Aktivisten auf Freispruch und versicherten, dass die Wahl des Gemäldes bewusst gewesen sei, da es das einzige sei, das im Raum durch Glas geschützt sei. „Sie haben dieses Gemälde ins Visier genommen, um zu sagen: ‚Dies wird unser letzter Frühling sein, wenn wir nicht handeln.‘ Wenn wir nicht handeln, haben die Maler nichts mehr zu malen.“ erklärte einer ihrer Anwälte, Maître Griottier. Die Entscheidung wurde bis zum 14. Januar 2025 vorbehalten.

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