In einer Zeit, in der Bilder auf sich ständig weiterentwickelnden Plattformen schnell zirkulieren, ist die Frage des Urheberrechts für Fotografen von entscheidender Bedeutung. Aber wie schützen Sie Ihre Werke? Wie können Sie Ihre Rechte durchsetzen? Und zunächst einmal: Was sind sie? Anlässlich der Herbstkampagne zur Zahlung von Tantiemen an Mitgliedskünstler durch die ADAGP ein Überblick über die Rechte von Fotografen und wie sie eine faire Vergütung für ihre Arbeit erhalten.
Wenig bekannt und dennoch zentraler Bestandteil des Berufsstandes von Fotografen, basieren die Urheberrechte von Fotografen auf zwei Säulen: moralischen Rechten und wirtschaftlichen Rechten, die es einigen ermöglichen, die Integrität der Werke zu schützen, und anderen, die Verwendung der Bilder zu kontrollieren und eine Vergütung zu erhalten.
Jeder Fotograf profitiert zunächst von unveräußerlichen Urheberpersönlichkeitsrechten, die weder übertragen noch verkauft werden können. Sie schützen die Bilder und die unerschütterliche Bindung zu ihrem Schöpfer. Unter anderem bedeutet das Recht, die Integrität des Werks zu respektieren, dass der Fotograf sich jederzeit jeder Änderung, Verformung oder Veränderung eines Fotos widersetzen kann, die es verfälschen könnte. Aber auch das Recht auf Urheberschaft, das es erlaubt, als Urheber eines Bildes anerkannt zu werden. Konkret: Bei jeder Verwendung eines Fotos muss der Name des Fotografen angegeben werden.
Eigentumsrechte, Säulen der Vergütung
Eigentumsrechte sind eine der Grundlagen der Fotografenvergütung. Sie ermöglichen die Kontrolle der Reproduktion und Verbreitung von Bildern. Sie umfassen das Vervielfältigungsrecht, das physische Nutzungen betrifft (Buch, Zeitung, Postkarte usw.), das Darstellungsrecht (direkte oder indirekte öffentliche Wiedergabe des Werks, beispielsweise auf einer Website) und das Weiterverkaufsrecht die es dem Urheber ermöglicht, einen Prozentsatz des Wiederverkaufspreises seiner Werke zu erhalten, wenn ein Kunstmarktprofi interveniert, und die kollektiven Rechte, die bestimmte Nutzungen von Werken abdecken, für die diese aus praktischen Gründen oder aufgrund einer übermäßigen Nutzung erfolgen Eine massive, individuelle Verwaltung ist nicht möglich.
Wirtschaftliche Rechte sind die Grundlage der Verhandlungsmacht, da sie Dritten durch Rechtsübertragung (zeitlich, örtlich, verteilbar) eingeräumt werden können. Auch Stéphanie de Roquefeuil von der Union der professionellen Fotografen (UPP) erinnert sich auf der Website ellesfontla.culture.gouv.fr Was „Diese Rechteübertragung ist für die meisten Fotografen die Haupteinnahmequelle. […] Es kommt häufig vor, dass Rundfunkveranstalter sagen, man müsse ihnen die Rechte kostenlos zur Verfügung stellen, weil „das die Sichtbarkeit verschafft“. Sie sollten dieses Argument sofort entkräften. Widerstehen. Ihre Arbeit hat Wert.“
Beauftragen Sie die Verwaltung Ihrer Rechte, um sicherzustellen, dass sie respektiert werden
Die Verwaltung der Nutzungen seiner Werke und der damit verbundenen Urheberrechte ist unerlässlich, damit der Fotograf eine Vergütung aus der Verwertung seiner Fotografien erhalten kann. Insbesondere in diesem Zusammenhang fungieren Verwertungsgesellschaften (CMOs) wie die ADAGP als notwendige Vermittler, indem sie die Rechteverwaltung bündeln und die Verwertung von Fotos kontrollieren.
Durch den Beitritt und die Anmeldung seiner Veröffentlichungen bei der ADAGP stellt der Fotograf sicher, dass jede Nutzung seiner Fotografien, auch international, erfasst und vergütet wird. Bis zum 31. Mai 2024 hatte ADAGP dank eines Netzwerks von 55 internationalen Autorengesellschaften Verträge mit 332 Kulturinstitutionen, 88 Pressetiteln und fast 300 Fernsehsendern in Frankreich, aber auch auf der ganzen Welt abgeschlossen.
Eine der größten Herausforderungen für Fotografen beim Beitritt zu einem OGC wie ADAGP, insbesondere für diejenigen, die mit einer Agentur zusammenarbeiten, die ihre Vervielfältigungs- und Darstellungsrechte verwaltet, besteht darin, kollektive Rechte einzufordern. Letztere umfassen indirekte oder abgeleitete Nutzungen, für die eine individuelle Rechtewahrnehmung nicht möglich ist: Reprographie (Fotokopie), Bibliotheksleihrechte, Weiterverbreitung per Kabel, Satellit und ADSL (Fernsehprogramme), Vergütung für Privatkopien (Fotografien von Werken der Öffentlichkeit in Ausstellungen, Screenshots usw.) und Bildungszwecke.
Als Fotograf ist es daher möglich, die gesamte Verwaltung Ihrer Eigentumsrechte (Vervielfältigungs- und Darstellungsrechte, Kollektivrechte und Weiterverkaufsrechte) oder nur die Verwaltung Ihrer Kollektivrechte der ADAGP anzuvertrauen.
Durch die Mitgliedschaft bei ADAGP (in Form eines Anteils von 15,24 €, der bei der Mitgliedschaft erworben wird) können Sie die Verwaltung Ihrer Rechte Urheberrechtsfachleuten anvertrauen, aber auch von Unterstützungssystemen (Stipendien, Residenzen, Stiftungen) profitieren und darauf zugreifen Rechtsberatung und professionelle Schulungsworkshops.
Weitere Informationen:
www.adagp.fr/fr
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