Ironischerweise, wenn du uns festhältst. Im Jahr 2009 gewann Gilbert Montagné einen Rechtsstreit gegen Flunch, dem er Plagiate an ihrem Remix von „On va s’aimer“ vorwarf, der während einer berühmten Werbekampagne in den 1990er Jahren in „On va fluncher“ umgewandelt wurde. Doch dieses Mal war es soweit ist der französische Sänger, dem nach einer Klage der Erben des italienischen Künstlers Gianni Nazzaro, der seinerseits Plagiate an demselben emblematischen Hit vorgeworfen hat beschuldigen ihn nach Angaben von, sein Lied „Une fille de France“ kopiert zu haben Die Informierten.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Gilbert Montagné und sein Texter Didier Barbelivien keine Lizenzgebühren mehr aus den Streams und Sendungen von „On va s’aimer“ erhalten werden, einem bei französischen Hörern beliebten Titel. Dieser in den frühen 1980er Jahren veröffentlichte Hit brachte ihn nach seinem Exil in den Vereinigten Staaten wieder in den Vordergrund und ermöglichte ihm, an der Seite von Johnny Hallyday eine Tournee in Frankreich zu beginnen. Der Pariser Sänger hatte sogar eine ins Englische übersetzte Version aufgenommen, „Just for Tonight“, die in Europa ein Hit war.
Die Klage gegen ihn und die seines Texters reicht bis ins Jahr 2012 zurück, als Gianni Nazzaro noch lebte (der italienische Künstler starb im Juli 2021). Wenn sich Gilbert Montagné und Didier Barbelivien dank der Unterstützung von SACEM ein Dutzend Jahre lang weigerten, den Streit anzuerkennen und die geforderten Lizenzgebühren zu zahlen, wurden sie schließlich von der französischen Justiz überholt. Nach dem Urteil des Pariser Berufungsgerichts vom 9. Oktober 2024 müssen sie den Klägern als Entschädigung für Urheberrechte knapp 30.000 Euro Schadensersatz zahlen. Ursprünglich verlangten die Italiener… 1,67 Millionen Euro.
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