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Hit der 80er: „Wir werden uns lieben“: Gilbert Montagné und Didier Barbelivien wegen Plagiats verurteilt

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Gilbert Montagné und Texter Didier Barbelivien erhalten keine Tantiemen mehr für „On va s’aimer“, einen Hit aus den 80er Jahren, der in einem seit rund zwanzig Jahren andauernden französisch-italienischen Rechtsstreit als Plagiat erkannt wurde. „MM. Montagné und Barbelivien sowie die Universal-Unternehmen können nicht von den Einnahmen profitieren, die durch das rechtsverletzende Werk „On va s’aimer“ erzielt werden, entschied das Pariser Berufungsgericht in einem Urteil vom 9. Oktober, das am Montag von der konsultiert wurdeAFPbestätigende Informationen von der Informierte.

Diese Entscheidung ist die neueste Folge einer in Italien gestarteten Serie. Zu Beginn müssen wir ins Jahr 1976 zurückgehen: Sieben Jahre vor der Geburt des von Montagné gesungenen, emblematischen Stücks französischer Varieté erschien „Une fille de “, aufgeführt von dem italienischen Sänger Gianni Nazzaro und in Frankreich veröffentlicht von das Unternehmen Premiere Music. Für die Komposition waren Michel Cywie und für die Texte zwei Co-Autoren verantwortlich: Jean-Max Rivière und… der Hitmacher Didier Barbelivien.

Die rechtlichen Anfänge reichen bis ins Jahr 2002 zurück, als Abramo Allione Edizioni Musicali, Herausgeber von „On va s’aimer“ bei Universal Music Italia, ein Vorladungsverfahren zur Nichtverletzung einleitete, mit dem der ursprüngliche Charakter des Werks an „Une“ anerkannt werden sollte fille de France“. Das Manöver erzeugt jedoch den gegenteiligen Effekt. Im Jahr 2008 entschied das Gericht von Mailand (Italien), dass das Werk „On va s’aimer“ eine Verletzung des Musikwerks „Une fille de France“ darstellt“, erinnert das Pariser Berufungsgericht in seinem Urteil.

Die zentrale Frage dreht sich nun um die Verteilung der durch „On va s’aimer“ erzielten Vergütungen, um die vor Gericht ein erbitterter Streit geführt wird. Im Jahr 2017 schätzte die italienische Justiz den entstandenen Schaden auf 1,6 Millionen Euro, doch nach Berufungen muss der Fall erneut beurteilt werden.

Die französische Justiz, die die transalpinen Entscheidungen nach und nach anerkannte, entschied im Jahr 2020 zugunsten der Opfer von Fälschungen und wies die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (Sacem) an, ihren Katalog so zu ändern, dass sie alle von „On“ generierten Lizenzgebühren erhalten va s’aimer“. Nach einer Berufung beim Kassationsgericht und einem neuen Verfahren entschied das Berufungsgericht in seinem Urteil vom Oktober erneut zugunsten des Trios Rivière, Cywie und Première Music Group. Bei der Kontaktaufnahme reagierten die Anwälte der verschiedenen Parteien nicht sofort.

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