Der Vergewaltigungsfall, wegen dem Oscar Jégou und Hugo Auradou immer noch angeklagt sind, hat in letzter Zeit sehr bedeutende Entwicklungen durchlaufen, die den Eindruck bestärkt haben, dass der Fall zugunsten der beiden Spieler abgewiesen wird. Tatsächlich war der Bericht über die bei der Beschwerdeführerin durchgeführten psychologischen Untersuchungen völlig verurteilend gegen sie.
Es wurde gesagt, dass die Beschwerdeführerin dazu neigte, die Fakten zu manipulieren, dass sie nicht unter posttraumatischem Stress litt und dass es ihrer Darstellung an Kohärenz mangelte. Doch die Staatsanwaltschaft konterte mit einem Gutachten eines von ihr beauftragten Sachverständigen, der argumentierte, dass die Geschichte kohärent sei, ohne dabei auch die aggressive Art anzuprangern, mit der ihre Kollegen den Beschwerdeführer befragten: „on stellt der zu bewertenden Person Fragen, die den Angreifern gestellt werden sollten.“
Neues Gutachten des Klägers angefordert
Dieser jüngste Bericht ist nicht die einzige Maßnahme, die von der Umgebung des Beschwerdeführers durchgeführt wurde, denn unsere Kollegen von Le Parisien weisen darauf hin, dass Me Natacha Romano eine erneute Überprüfung des psychologischen und psychiatrischen Gutachtens beantragt hätte, das von den von der argentinischen Justiz beauftragten Sachverständigen für den Beschwerdeführer durchgeführt wurde. Diese Bitte äußerte sie während einer Fernsehintervention auf Canal El Siete.
Wir hoffen, dass das Fachwissen unter Wahrung der Menschenrechte und der Geschlechterperspektive, die dieser Fall verdient, erneuert oder ergänzt werden kann.
Meine Klientin wurde keinem Gutachten, sondern einem Verhör unterzogen, dessen Methodik darauf hindeutete, dass sie die Angeklagte war, (…) Techniken, die von internationalen Organisationen völlig bestritten werden und die nicht auf Opfer sexuellen Missbrauchs angewendet werden sollten.
Wir gehen so weit, die (fünfzehn) Verletzungen zu hinterfragen, indem wir sie mit einer angeblichen Krankheit erklären.
Wird die Justiz dem Anwalt des Klägers zuhören? Letzterer ist der Ansicht, dass es „inkonsequent und verfrüht wäre, eine Abweisung des Verfahrens zu beantragen“, während Me German Hnatow, ein Anwalt der Spieler, dies glaubt „Die Unschuld der Spieler wurde durch alle der Staatsanwaltschaft vorliegenden Beweise nachgewiesen“.
Zusammenfassend
Der Vergewaltigungsfall, für den Oscar Jégou und Hugo Auradou immer noch angeklagt sind, hat in letzter Zeit mit dem vernichtenden Bericht über die psychologische Expertise des Beschwerdeführers eine sehr bedeutende Entwicklung erfahren. Ein Gutachten, das von einem anderen, von den Anwälten des Klägers beauftragten Sachverständigen angefochten wurde, der ebenfalls einen wichtigen neuen Antrag stellte.
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