„Die Einnahme der Substanz erfolgte nicht vorsätzlich“, begründet der CAS die reduzierte Suspendierung von Pogba

„Die Einnahme der Substanz erfolgte nicht vorsätzlich“, begründet der CAS die reduzierte Suspendierung von Pogba
„Die Einnahme der Substanz erfolgte nicht vorsätzlich“, begründet der CAS die reduzierte Suspendierung von Pogba
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Das Schiedsgericht für Sport hat an diesem Montag eine Pressemitteilung veröffentlicht, um die Reduzierung der Suspendierung von Paul Pogba zu rechtfertigen, der im September 2023 positiv auf Testosteron getestet wurde.

Nach der Entscheidung die Erklärung. Das Schiedsgericht für Sport (CAS) von Lausanne hat an diesem Montag eine Pressemitteilung veröffentlicht, um die Reduzierung der Suspendierung von Paul Pogba zu rechtfertigen, der am 11. September 2023 positiv auf nicht-endogene Metaboliten von Testosteron (DHEA) getestet wurde Am Rande eines Spiels zwischen Juventus und Udinese, bei dem er auf der Bank saß. Die Haftstrafe des französischen Nationalspielers, der ursprünglich für vier Jahre gesperrt war, wurde am vergangenen Freitag im Berufungsverfahren auf 18 Monate verkürzt.

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In seiner Pressemitteilung erklärt der CAS: „stützt seine Entscheidung auf die Berufung von Paul Pogba gegen die Entscheidung des Nationalen Anti-Doping-Tribunals der italienischen Nationalen Anti-Doping-Agentur vom 28. Februar 2024, in der er eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen für schuldig befunden und mit einer Sanktion belegt wurde mit einer vierjährigen Sperre und einer Geldstrafe von 5.000 Euro. Das für die Berufung zuständige CAS-Gremium gab der von Herrn Pogba eingereichten Berufung teilweise statt. Sie stützte ihre Entscheidung auf die vorgebrachten Beweise und rechtlichen Argumente, dass die Einnahme von DHEA, der Substanz, auf die er positiv getestet wurde, unbeabsichtigt war und auf die Einnahme eines von einem Arzt in Florida verschriebenen Nahrungsergänzungsmittels zurückzuführen war, der ihm sagte, dass er sich in Behandlung befinde mehrere hochrangige amerikanische und internationale Athleten, die sachkundig waren und die Anti-Doping-Verpflichtungen von Herrn Pogba gemäß dem Welt-Anti-Doping-Kodex berücksichtigen würden.“

Nach Angaben der Behörde hatte Pogba sein Verschulden eingestanden und eine Sanktion von zwölf Monaten beantragt, die italienische Anti-Doping-Agentur rechnete jedoch mit der härtesten Sanktion – vier Jahren – wegen eines „schwere Fahrlässigkeit“ aus den Franzosen. „Die Entscheidung des CAS-Gremiums ist endgültig und bindend, mit Ausnahme des Rechts der Parteien, innerhalb von 30 Tagen aus begrenzten Gründen Berufung beim Schweizer Bundesgericht einzulegen.“ fügte das TAS hinzu, das damit die Absichtslosigkeit des Weltmeisters bei der Einnahme des Produkts beurteilte und gleichzeitig mangelnde Vorsicht seinerseits feststellte.

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