Die Rückkehr einer Führungskraft | Radiosee

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Schweizer Sportmannschaften können ohne vorherige Genehmigung das Wappen der Eidgenossenschaft auf ihren Trikots verwenden. Nach der Kontroverse an der letzten Eishockey-Weltmeisterschaft hat das Parlament den Bundesrat mit einer Gesetzesänderung beauftragt.

Das Schweizer Kreuz oder die Schweizer Flagge (weißes Kreuz im roten Quadrat) können problemlos auf nationaler Strickware verwendet werden. In Form eines Schildes sind diese hingegen der Eidgenossenschaft vorbehalten.

Seit 2017 und dem Inkrafttreten des Projekts „Swissness“ sind die Auflagen strenger geworden. Bei Verwendung nach Treu und Glauben sind Ausnahmen zulässig, beispielsweise für Victorinox oder TCS. Der Bundesrat muss eine Ausnahmeermächtigung erteilen.

Die Kontroverse entstand während der jüngsten Eishockey-Weltmeisterschaft in der Tschechischen Republik. Das Schweizer Wappen erscheint auf den Trikots der Eishockeynationalmannschaften der Damen und Herren sowie der Nachwuchsmannschaften aller Leistungsstufen. Allerdings teilte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) dem Eishockeyverband 2018 mit, dass die Verwendung des Schweizer Wappens durch die Nationalmannschaft missbräuchlich sei.

Zwei ähnliche, in beiden Kammern eingereichte Anträge des Abgeordneten Matthias Aebischer (PS/BE) und des Senators Damian Müller (PLR/LU) fordern, dass Nationalmannschaften das Schweizer Wappen legal verwenden dürfen. Am Montag unterstützte der Nationalrat mit 137 zu 24 Stimmen den Text von Herrn Müller, der bereits vom Ständerat angenommen wurde. Herr Aebischer kündigte an, seinen Text sofort zurückzuziehen.

Für die Kommission argumentierte Sylvain Freymond (UDC/VD), dass Nationalmannschaften „ein starkes Symbol für Zusammenhalt und Repräsentation“ seien. Sie gebrauchen das Wappen nicht „kommerziell und missbräuchlich, sondern ehren es“. Es geht darum, ihnen „legitime Anerkennung“ anzubieten.

„Eine Marke“

Der Bund müsse weiterhin der Einzige sein, der das Schweizer Wappen in Form eines Schildes führen dürfe, entgegnete Bundesrat Beat Jans. Es handelt sich um eine „Marke“, die der Bund für seine offiziellen Dokumente verwendet.

Das IGE stellte fest, dass die Voraussetzungen für die Einräumung eines Nutzungsrechts nicht erfüllt waren. Der Eishockeyverband hat diesen Entscheid daraufhin beim Bundesverwaltungsgericht angefochten. Letzterer entschied im vergangenen Oktober zugunsten des IPI.

Seitdem sei eine Einigung zwischen den beiden Parteien erzielt worden, betonte Herr Jans und fügte hinzu, dass kein Handlungsbedarf mehr bestehe. Das IPI und der Eishockeyverband haben eine Vereinbarung unterzeichnet, die die Verwendung des aktuellen Trikots mit dem Wappen bis Ende 2026 erlaubt. Der Verband räumte einen Fehler ein und stimmte einem Wechsel des Trikots ab 1. Januar 2027 zu.

Es sei nicht notwendig, das Gesetz zu ändern, um Lösungen zu finden, argumentierte der Bundesrat. Und zu glauben, dass wir nicht „die Büchse der Pandora öffnen“ sollten, wenn dieser spezielle Fall gelöst ist. Vergeblich.

Dieser Artikel wurde automatisch veröffentlicht. Quelle: ats

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