Ab Dienstag wird der DNCG-Berufungsausschuss die Vereine empfangen, die gegen die Entscheidung des Bundeskontrollausschusses für Klubs in erster Instanz Berufung eingelegt haben.
Siebzehn Clubs wurden von der DNCG (Profi und Amateur) für etwas mehr als einen Monat administrativ herabgestuft oder von der Mitgliedschaft ausgeschlossen. Einige wie Reims Sainte-Anne (National 3) zogen es vor, gegen die Sanktion keine Berufung einzulegen. SO Cholet und der FC Libourne sind von nationalen Wettbewerben ausgeschlossen und haben Insolvenz angemeldet. Aber alle anderen müssen vom Berufungsausschuss angehört werden, indem sie der FFF neue Garantien für ihre Zukunft geben.
Und diese nächsten zehn Tage sind entscheidend. Erstens, weil die DNCG-Berufungskommission das letzte Mittel vor der Bundesbehörde ist. Die Vereine, die ihren Fall am Ende dieser Anhörung nicht gewinnen, müssen sich dann zur Schlichtung an das französische Nationale Olympische und Sportkomitee (CNOSF) wenden. Nach dieser Überweisung betragen die Fristen für den Eingang jedoch acht bis fünfzehn Tage.
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Das wäre unerschwinglich, da die Gruppen für nationale Wettbewerbe vor dem 17. Juli veröffentlicht werden. Das Exekutivbüro der Amateur Football League sollte sie am Donnerstag, 11. Juli, oder Freitag, 12. Juli, validieren. Nach unseren Informationen wurde er jedoch immer noch nicht vorgeladen. Im Falle einer positiven Schlichtung vor dem CNOSF muss das Exekutivkomitee der FFF diese akzeptieren. Anderenfalls muss die Sache im Eilverfahren an das Verwaltungsgericht verwiesen werden. Und da ist es vergebliche Mühe, weil der Notfall von der Verwaltungsgerichtsbarkeit kaum berücksichtigt wird. Diese nächsten zehn Tage sind entscheidend!
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