Algerien: Drei ehemalige Präsidenten der FAF wegen Korruption angeklagt

Algerien: Drei ehemalige Präsidenten der FAF wegen Korruption angeklagt
Algerien: Drei ehemalige Präsidenten der FAF wegen Korruption angeklagt
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Barlamane.com
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10:45 – 2. Juli 2024

Die Affäre wird in Algerien für Schlagzeilen sorgen. Drei ehemalige Präsidenten des Fußballverbandes stehen wegen Korruption und Veruntreuung öffentlicher Gelder im Visier der Justiz. Insgesamt sind vierzehn ehemalige FAF-Führer von dem Skandal betroffen.

Die Staatsanwaltschaft der Wirtschafts- und Finanzstrafabteilung des Gerichts Sidi M’hamed gab am Montag, dem 1. Juli, die Einleitung einer gerichtlichen Untersuchung bezüglich der Führung des algerischen Fußballverbandes seit 2017 bekannt. Das Verfahren folgt auf eine vorläufige Untersuchung der Brigade zur Bekämpfung von Wirtschafts- und Finanzkriminalität im Zusammenhang mit der Sicherheit der Hauptstadt.

Die Ermittlungen wurden auf der Grundlage von Informationen über Korruptionsverdacht auf der Ebene des algerischen Fußballverbandes (FAF) eingeleitet. Beamte der Bundesbehörde sollen daran beteiligt gewesen sein, Verträge zu unterzeichnen, die nicht den internen Verfahren entsprachen, mit dem Ziel, Dritten ungerechtfertigte Vorteile zu gewähren.

Sachverhalte, die laut Pressemitteilung des Staatsanwalts eine Verschwendung öffentlicher Gelder des Bundes und der Staatskasse darstellen. Der Verdacht führte direkt zu den ehemaligen Präsidenten Kheireddine Zetchi, Charafeddine Amara und Djahid Zefizef, die zwischen März 2017 und Juli 2023 einander an der Spitze der FAF folgten.

In den Fall sind auch zwei ehemalige Generalsekretäre, ein ehemaliger Generaldirektor und drei juristische Personen verwickelt. Ihnen allen wird die Verschwendung und Beteiligung an einem Unternehmen zur Verschwendung öffentlicher Gelder, der Missbrauch ehrenamtlicher Tätigkeit, der Abschluss von Verträgen, die nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen, mit dem Ziel, anderen ungerechtfertigte Vorteile zu verschaffen, sowie die Erlangung ungerechtfertigter Vorteile bei Vertragsabschluss mit vorgeworfen der Staat oder seine Institutionen.

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