Auradou-Jegou-Affäre: Argentinische Justiz lässt Vergewaltigungsvorwürfe gegen die beiden Rugbyspieler fallen: Nachrichten

Auradou-Jegou-Affäre: Argentinische Justiz lässt Vergewaltigungsvorwürfe gegen die beiden Rugbyspieler fallen: Nachrichten
Auradou-Jegou-Affäre: Argentinische Justiz lässt Vergewaltigungsvorwürfe gegen die beiden Rugbyspieler fallen: Nachrichten
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Nach Informationen von „Figaro“ wurde an diesem Dienstag, dem 10. Dezember, offiziell eine Abweisung des Verfahrens durch die argentinischen Gerichte ausgesprochen. Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, Berufung einzulegen.

Das Urteil wurde fünf Monate nach Beginn des Verfahrens besonders erwartet. Wie berichtet Le FigaroAn diesem Dienstag, dem 10. Dezember, hat die argentinische Justiz beschlossen, das Verfahren gegen Hugo Auradou und Oscar Jegou einzustellen. Die beiden französischen XV-Spieler wurden im Juli in Argentinien wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt. Die Rugbyspieler waren für eine Tour mit den Blues auf argentinischem Boden. Eine Frau hatte gegen sie Anzeige erstattet.

Während einer Anhörung, die an diesem Dienstag im Justizzentrum Mendoza hinter verschlossenen Türen stattfand, wiesen die argentinischen Gerichte den Fall daher ab. „Der (sexuelle) Akt war einvernehmlich, es wurde kein Verbrechen begangen und es besteht kein Zweifel, dass sie unschuldig sind“, argumentierte Me German Hnatow, der argentinische Anwalt der beiden Spieler, laut Le Figaro.

„Der Vorwurf hat seine Kraft verloren“

Wie die Tageszeitung erklärt, kann die Verteidigung des Klägers Berufung einlegen. Dafür hat sie drei Tage Zeit. Vor zwei Wochen forderte die Staatsanwaltschaft, alle Anklagen gegen die beiden Sportler fallenzulassen. Letztere haben diese Anschuldigungen mehrfach bestritten und bestätigt, dass die Beziehung einvernehmlich gewesen sei.

Der ursprüngliche Vorwurf hat seine Kraft verloren“unterstrich insbesondere die Anklage Anfang September. Auch Hugo Auradou und Oscar Jegou wurde die Rückkehr auf französisches Territorium gestattet. Auch die beiden Rugbyspieler sind auf das Spielfeld zurückgekehrt. „Die Abweisung erfolgt nicht aus Zweifeln, sondern aus der Tatsache, dass die Straftat nicht vorlag“, argumentierte auch Rafael Cuneo Libarona, leitender Anwalt der beiden Nationalspieler.

veröffentlicht am 10. Dezember um 16:12 Uhr, Baptiste Marin, 6Medias

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