Die LFP-Disziplinarkommission beurteilt die Überweisung des Spielers als unzulässig

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Kylian Mbappé fordert von PSG die Zahlung unbezahlter Boni und Gehälter und prüft alle möglichen Rechtsmittel gegen den Verein, doch die Disziplinarkommission der Professional Football League (LFP) hat seine Überweisung am Mittwoch für unzulässig erklärt.

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Télévisions – Sportredaktion

Veröffentlicht am 12.11.2024 22:30

Lesezeit: 1 Min

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Kylian Mbappé beim Aufwärmen vor Atalanta-Real Madrid in der Champions League, 10. Dezember 2024. (MAIRO CINQUETTI / AFP)

Wird Kylian Mbappé die Angelegenheit vor das Arbeitsgericht bringen? Nach den Entscheidungen der Rechtskommission des Die Professional Football League (LFP), die gemeinsame Berufungskommission und der Französische Fußballverband stimmten zu seinen Gunsten, ohne dass PSG sich dazu herabließ, die von ihm geforderten 55 Millionen Euro zu zahlen, der Madrider Stürmer hatte die Disziplinarkommission der LFP beschlagnahmt. Aber letzteres kam zu dem Schluss „die Unzulässigkeit der vorgenommenen Vorlage“Mittwoch, 11. Dezember.

Der ehemalige Pariser fordert von PSG die Zahlung unbezahlter Boni und Gehälter. Der Konflikt zwischen den beiden Parteien begann im Sommer 2023. Kylian Mbappé gab daraufhin bekannt, dass er seinen im Juni 2024 auslaufenden Vertrag mit Paris nicht verlängern wolle, und einigte sich stillschweigend mit der Vereinsführung auf den Verzicht auf mehrere Boni. Doch nach der Ankündigung seines ablösefreien Abgangs am Ende der Saison musste der Stürmer feststellen, dass seine Spielzeit verkürzt und seine Gehälter für die Monate April, Mai und Juni nicht ausgezahlt wurden.

Der Weltmeister von 2018 glaubt, er sei im Recht und PSG weigert sich, ihm 55 Millionen Euro zu zahlen, obwohl mehrere Sportgerichtsentscheidungen zugunsten des Spielers getroffen wurden. In diesem Sinne hatte Kylian Mbappé die Angelegenheit an den Disziplinarausschuss der LFP weitergeleitet, der dafür zuständig ist “aussprechen Sanktionen bei Nichtvollstreckung einer Entscheidung, gegen die keine Berufung eingelegt werden kann“.

Oder, „Nachdem Paris Saint-Germain die LFP inzwischen vor dem Pariser Gericht verklagt hatte, um die Aufhebung dieser beiden Entscheidungen zu erreichen, kam die Disziplinarkommission zu dem Schluss, dass die von Herrn Kylian Mbappé vorgenommene Überweisung unzulässig war“, begründet die Pressemitteilung.

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