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Die Entscheidung, die das Transferfenster revolutionieren könnte, wird für diesen Freitag erwartet

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An diesem Freitag, dem 4. Oktober, wird der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) seine Entscheidung im Fall Lassana Diarra verkünden. Es könnte das Transferfenster und die Spielerverträge revolutionieren.

Es handelt sich um ein weitreichendes Thema, das wahrscheinlich zu einer Revolution in der Welt des Fußballs führen wird. Eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), die für diesen Freitag, den 3. Oktober, im Fall Lassana Diarra erwartet wird, könnte das Transfersystem durcheinander bringen, indem sie einem Spieler erlaubt, seinen Vertrag einseitig zu kündigen.

„In gewisser Weise ist die Lassana-Diarra-Affäre die Bosman-2.0-Affäre“, sagte der belgische Anwalt Jean-Louis Dupont, der Diarra verteidigt und bereits vor dreißig Jahren mit dem Belgier Jean-Marc Bosman zusammenarbeitete Erlass, der seinen Namen trägt und die Quoten für ausländische Spieler in einem Verein abschafft.

Ausnahmsweise findet in Luxemburg, dem Sitz dieser europäischen Gerichtsbarkeit, ein entscheidendes Spiel für den internationalen Fußball statt. „Wenn dieses Urteil die Schlussfolgerungen des Generalanwalts des EuGH widerspiegelt, wäre das derzeitige FIFA-Transfersystem am Ende“, fügt Me Dupont hinzu. Die Regeln, die Diarra daran gehindert hätten, einen neuen Arbeitgeberclub zu finden, „verstoßen gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer“, behauptet er.

Der Fall stammt aus dem Jahr 2014

Der Anwalt hebt die am 30. April abgegebenen Schlussfolgerungen des ersten Generalanwalts des Gerichtshofs, des Polen Maciej Szpunar, hervor, wonach die FIFA-Regeln, „die die Rekrutierungsmöglichkeiten der Vereine einschränken“, im Widerspruch zum Grundsatz des freien Wettbewerbs innerhalb der FIFA stünden EU. Andere mit dem Fall vertraute Juristen sind maßvoller und rechnen nicht mit einem „Lassana-Diarra-Urteil“ in der Größenordnung des Bosman-Urteils. Der Fall des belgischen Spielers, bei dem es bereits um die Freizügigkeit von Spielern ging, durchbrach alle Regeln, die Spieler unterschiedlicher Nationalität in Vereinskadern beschränkten, und liberalisierte den Transfermarkt in Europa.

Dass es im Streit zwischen dem ehemaligen französischen Nationalspieler (34 Länderspiele) und Lokomotiv dazu kommen könnte, dass ein Spieler „auf dem Dach“, also eindeutig aus der Gruppe ausgeschlossen, seinen Vertrag einseitig auflöst, ohne dass sein zukünftiger Verein rechtlich dafür verantwortlich ist Risiken und die damit verbundenen Bußgelder. Die Geschichte reicht zehn Jahre zurück. 2014 ärgerte sich „Lass“ über den Moskauer Eisenbahnerclub, weil dieser eine drastische Kürzung seines Gehalts nicht akzeptierte. Für den Schaden hatte Lokomotiv 20 Millionen Euro, reduziert auf 10,5 Millionen Euro, geltend gemacht.

Laut FIFA-Reglement muss ein Spieler, wenn er seinen Vertrag einseitig und „ohne triftigen Grund“ kündigt, eine Entschädigung zahlen, die seine Vergütung und Leistungen bis zum Ende seines Vertrags umfasst. Und ein kaufender Verein könnte von einer Entschädigung betroffen sein. Der Spieler seinerseits forderte von der Fifa sechs Millionen Euro, da er der Ansicht war, dass ihn die Transferregeln während des größten Teils der Saison 2014–2015 daran gehindert hätten, seinen Beruf auszuüben. Mit diesem Damoklesschwert beeilten sich die Vereine nicht, Diarra zu rekrutieren. In Belgien hatte Charleroi aus Angst vor den möglichen rechtlichen und finanziellen Konsequenzen aufgegeben.

Viele Wendungen

Der ehemalige Blue, der 2015 bei OM wieder auf die Beine kam, beschloss, die Angelegenheit vor Gericht zu bringen, unterstützt von der Global Players-Gewerkschaft Fifpro. Nach mehreren Wendungen stellte das angerufene belgische Gericht, dessen Zuständigkeit die FIFA bestritt, dem EuGH im Jahr 2022 eine sogenannte „vorläufige“ Frage. Im Wesentlichen lautete die Frage: Ist die Regelung des Status und Transfers von Spielern mit dem EU-Wettbewerbsrecht und der Freizügigkeit vereinbar? Laut Generalanwalt Szpunar dürften die von der FIFA angewandten Bestimmungen „die Vereine aus Angst vor einem finanziellen Risiko davon abhalten und davon abhalten, den Spieler einzustellen“.

„Die Einschränkung der Fähigkeit von Vereinen, Spieler zu rekrutieren, beeinträchtigt zwangsläufig den Wettbewerb zwischen Vereinen auf dem Markt für die Akquise von Profispielern“, argumentierte der polnische Anwalt weiter. Sollte der EuGH dieser Meinung folgen, könnten die Spieler, wenn sie sich eines Tages auf dem Dachboden wiederfinden, ihren Verein verlassen, ohne befürchten zu müssen, dass sie danach rechtlich festsitzen.

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