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FIFA-Regeln zu Spielertransfers gelten als „im Widerspruch zum EU-Recht“

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Das FIFA-Reglement zum Status und Transfer von Spielern (RSTJ) sieht vor, dass ein Spieler, der einen Vertrag vorzeitig „ohne triftigen Grund“ kündigt, verpflichtet ist, eine Entschädigung an den Verein zu zahlen, und wenn der Spieler einem neuen Verein beitritt, wird dies auch der Fall sein vereinigt.

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