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Frau, die Rugbyspieler der Vergewaltigung beschuldigt, legt neues ärztliches Attest vor

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„Glaubwürdigkeitslücken“

Das Vorliegen dieser erblichen hämorrhagischen Krankheit, die die Blutgerinnung beeinträchtigen kann, wurde schnell bekämpft, und im ärztlichen Attest wurden fünfzehn Läsionen am Körper der jungen Frau festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Mendoza kritisierte in ihrem Gutachten, in dem sie die Freilassung der beiden bis dahin gemeinsam zu Hause inhaftierten Spielerinnen forderte, die Klägerin insbesondere dafür, dass sie nicht spontan angegeben habe, dass sie an dieser Krankheit leide. Sie gab dann zu, dass sie im ersten Stadium am leichtesten betroffen war.

Während die Staatsanwaltschaft von Mendoza offenbar das Ergebnis des Verfahrens aufgegriffen und auf die „Zerbrechlichkeit“ der Aussagen des Beschwerdeführers hingewiesen hat, stellt sich die Frage, ob dieses abschließende medizinische Dokument die Ermittlungen wieder in Gang bringen wird? Sicherlich erschien die Existenz dieser Pathologie, die „Blutergüsse fördern“ kann, als entlastendes Element in der Begründung der Anklage. Es ist jedoch nicht das einzige Argument der Staatsanwaltschaft, das auf „Widersprüche“ in der Rede des Beschwerdeführers hinweist und sich dabei auf Videoüberwachungsbilder oder auf Sprachnachrichten beruft, die die junge Frau am Tag nach den Ereignissen gesendet hat. Ein psychiatrisches Gutachten wiederum wies vor einigen Wochen auf „Glaubwürdigkeits- und Validitätslücken“ in seiner Rede hin. Die Anwälte der Klägerin prangerten „die erhebliche Misshandlung“ ihrer Mandantin an und erstellten eine private Zweitmeinung, die im Gegenteil die „Glaubwürdigkeit“ ihrer Geschichte unterstreicht.

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