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Fall Jegou-Auradou: „Latente Gefahr mangelnder Unparteilichkeit“… Der Beschwerdeführer fordert die Abberufung des Richters

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das Wesentliche
Wenige Tage vor der Prüfung des Antrags auf Entlassung der beiden französischen Nationalspieler beantragten die Anwälte des Klägers die Abberufung des für den Fall zuständigen Richters. Die Berufung wird diesen Freitag um 19 Uhr (französische Zeit) geprüft.

Dies könnte eine weitere Wendung in der Jegou-Auradou-Affäre sein. Nach Informationen von Le Parisien beantragten die Anwälte des Klägers offiziell die Abberufung von Eleonora Arenas, der für den Fall zuständigen Richterin. Die Verteidigung der Frau, die den beiden Spielern in einem Treffen schwere Vergewaltigung vorwirft, sieht darin „eine latente Gefahr mangelnder Unparteilichkeit“.

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Der argentinischen Richterin wird insbesondere vorgeworfen, dass sie die neuen Elemente, die in die Akte aufgenommen wurden, nicht respektierte. Verteidiger haben Aussagen von medizinischen Experten vorgelegt, die ihrer Meinung nach „von entscheidender Bedeutung“ sind. Eleonora Arenas ihrerseits weigerte sich, sie zu berücksichtigen.

Eine Anhörung erneut verschoben?

Diese von Verteidigern eingelegte Berufung habe „sehr geringe Erfolgsaussichten“, schreibt Le Parisien. Er wird diesen Freitag um 15 Uhr in Mendoza (19 Uhr in Frankreich) untersucht. Dieses neue Verfahren dürfte keine Auswirkungen auf die Entlassungsanhörung haben, die für diesen Montag, den 25. November, um 13.00 Uhr (französische Zeit) geplant ist.

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Zur Erinnerung: Obwohl Hugo Auradou und Oscar Jegou die Erlaubnis erhalten haben, auf französischen Boden zurückzukehren, werden sie bei einem Treffen weiterhin wegen schwerer Vergewaltigung angeklagt. Die angeblichen Ereignisse ereigneten sich in der Nacht vom 6. auf den 7. Juli, als die XV. von Frankreich durch Argentinien tourte. Seitdem wurden Palois und Rochelais von ihrem Verein erneut autorisiert, in den Top 14 zu spielen.

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