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SIG vom Bundesgericht angefochten

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Die Unterlagen zum Verkauf des Unternehmens Ennova an SIG müssen übergeben werden, ordnet das Bundesgericht am Ende eines seit 2021 andauernden Streits an. Die öffentliche Hand wird diesen Kampf bis zum Ende geführt und beide verloren haben Runden.

Im Hinblick auf die Transparenz hat das Bundesgericht gerade ein wichtiges Urteil gefällt. Seit 2021 fordert der Verein Paysage Libre Freiburg im Rahmen seiner Fragen zur Ausarbeitung des kantonalen Masterplans Freiburg die Vorlage des Kaufvertrags und der Anhänge im Zusammenhang mit der Übernahme der Firma ennova SA durch SIG im Jahr 2014.

Das Transparenzgesetz sieht den Zugang jedermanns zu Dokumenten im Besitz öffentlicher Institutionen vor, also zu Informationsträgern, die Informationen über die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe enthalten. Ausnahmen sind vorgesehen, insbesondere zur Wahrung von Geschäftsgeheimnissen.

„Peremptoristische“ Argumente

Trotz eines Hinweises des Genfer Datenschutzbeauftragten, dass SIG Unrecht hatte, weigerte sich die Behörde, dem nachzukommen. Im Oktober 2023 kam der Gerichtshof auf Berufung des Vereins zu dem Schluss, dass die Übermittlung des Vertrags von 2014 und seiner Anhänge voraussichtlich keine Informationen preisgeben werde, die unter ein Geschäftsgeheimnis fallen. Der SIG bringt die Angelegenheit an das Bundesgericht.

Mit Urteil vom 30. September 2024 beendeten die Richter von Mon-Repos die Pattsituation und urteilten ihrerseits zugunsten des Freiburger Vereins. Der Oberste Gerichtshof versäumt es nicht, den SIG zu kritisieren und verweist auf eine „unbegründete“, „unbegründete“ Berufung und „kategorische“ Argumente.

Me Stéphane Grodecki, Anwalt des Freiburger Vereins, begrüsst die Anwendung des Transparenzprinzips durch das Bundesgericht, bedauert jedoch, dass ein Verein zwei Jahre lang um die ihm zustehenden Dokumente kämpfen muss.

Freiburger Kontroverse

Dieser Streit ist Teil einer Kontroverse in Freiburg um die Entwicklung der Windenergiekomponente des kantonalen Masterplans. Der Verein Paysage Libre Freiburg beklagt Interessenkonflikte und argumentiert, dass das vom Kanton mit der Ausarbeitung dieses Masterplans beauftragte Unternehmen ennova SA, im Besitz von SIG, die von ihm entwickelten Windkraftstandorte sinnvollerweise einbezogen hätte.

Für den SIG stellen diese Erklärungen „Vorsatzprozesse, falsche Anschuldigungen und persönliche Angriffe“ dar und unterstreichen, dass „die Gegner die im Rahmen der Planung durchgeführten Studien nie objektiv anfechten konnten“. Die Behörde stellt weiter fest, „dass ennova ihren Auftrag mit der notwendigen Unabhängigkeit erfüllt hat“ und dass „diese Planung vom Bund überprüft und validiert wurde“.

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