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Mord am Bahnhof Morges: Selbstverteidigung beibehalten

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Der Polizist, der für die tödliche Schießerei verantwortlich war, die 2021 im Bahnhof Morges (VD) zum Tod von Nzoy führte, handelte in Notwehr. Für die Staatsanwaltschaft Waadt kann die unterlassene Hilfeleistung weder diesem Agenten noch seinen drei Kollegen zur Last gelegt werden.

Am Ende einer Untersuchung, die am Tag des Todes des 37-jährigen Zürchers namens Nzoy am 30. August 2021 gegen 18.00 Uhr auf einem Bahnsteig am Bahnhof Morges eingeleitet wurde, erließ die Staatsanwaltschaft eine Mitteilung Anordnung zur Einstufung und Nichteinbeziehung in die Angelegenheit, gab er am Dienstag in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Staatsanwaltschaft ging angesichts der Umstände davon aus, dass der Polizist mit einem schweren Angriff konfrontiert war. Er „hatte weder die Zeit noch andere vernünftigerweise erforderliche Mittel, um diesen Messerangriff außer durch das Abfeuern seiner Schusswaffe abzuwehren“, betont er.

Diese Entscheidung basiert auf den verschiedenen Elementen, die durch die vom Staatsanwalt angeordneten oder von den Parteien angeforderten Ermittlungshandlungen ans Licht gebracht wurden (insbesondere Anhörungen, Videos, Autopsien, technische Berichte), sowie auf der Bundesrechtsprechung.

/ATS


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