Strafrecht –
Geschlechterdiskriminierung sollte in der Schweiz strafbar sein
Der Ständerat unterstützt die Idee, Anstiftung zu Hass oder Diskriminierung aufgrund des Geschlechts des Opfers zu ahnden.
Heute um 19:19 Uhr veröffentlicht.
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Anstiftung zu Hass oder Diskriminierung von Menschen aufgrund ihres Geschlechts soll in der Schweiz strafbar sein. Der Ständerat folgte am Mittwoch mit 21 zu 18 Stimmen sechs ähnlichen parlamentarischen Vorstössen zur Ergänzung des Strafgesetzbuches.
Die Texte wurden von Abgeordneten aller Parteien außer der UDC eingebracht. Sie stellen fest, dass Hass und Gewalt gegen Frauen leider weit verbreitet sind. Auch Senatorin Mathilde Crevoisier Crelier (PS/JU) wies auf die Zunahme von Hasstaten gegen Frauen hin und forderte, ein klares Zeichen gegen diese Gewalt zu setzen.
Die Ergänzung der strafrechtlichen Antidiskriminierungsnorm um einen zusätzlichen Grund ist keine Lösung. Die geltenden Rechtsvorschriften reichen aus. Es müsse besser angewendet werden, konterte Beat Rieder (Mitte/VS) für die Kommission. Er lehnte eine Ausweitung dieses Standards ab und befürchtete eine Überlastung der Justiz.
„Ist es nicht ein Eingeständnis von Hilflosigkeit oder Nachlässigkeit, auf Straftaten zu verzichten, nur weil die Justiz sie nicht auffangen kann“, antwortete Mathilde Crevoisier Crelier (PS/JU). „Gewalt beginnt mit Worten“, fügte Maya Graf (Vert-es/BL) hinzu. Sie wurden gehört.
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